Wer keine Miete mehr zahlen und ein Haus kaufen möchte, steht zunächst vor der Entscheidung Haus bauen oder kaufen. Fällt die Wahl auf eine Bestandsimmobilie, schließt sich die nächste Frage an. Wie alt darf das Haus sein? Ein altes Haus zu kaufen hat den Vorteil, dass es meist etwas günstiger zu haben ist. Zudem liegen ältere Immobilien oft in einem etablierten Stadtviertel und nicht in einem Neubaugebiet ohne Verkehrsanbindung. Wer wenig Geduld für die Gartenarbeit mitbringt, profitiert von einem eingewachsenen Garten mit kleiner Ernte und genügend Schatten.
Ist das Haus in die Jahre gekommen, hat der Kauf einen Nachteil. Es muss möglicherweise zunächst aufwendig saniert werden. Auch der Geschmack der Menschen verändert sich über die Zeit. Waren früher separate Esszimmer beliebt, bevorzugen heute viele Immobilieninteressierte offene Wohnküchen. Auch die Bäder entwickeln sich zu kleinen Wellness-Oasen und können nicht groß genug sein. Bei einem Neubau können Hausbauende über diese Aspekte frei entscheiden. Wer ein altes Haus kaufen und renovieren möchte, muss meist Zugeständnisse machen.
Im Idealfall ist die Bestandsimmobilie in einem hervorragenden Zustand und frisch saniert. Häufig werden jedoch Häuser angeboten, die nicht in einem Top-Zustand sind. Schnell stehen dann Umbauten, Instandhaltung oder eine energieeffiziente Sanierung an. Idealerweise sind die Kosten für die Sanierung vorher bekannt. So können Immobilieninteressierte besser abschätzen, ob sie sich den Kauf leisten können. Ein altes Haus zu sanieren ist kein preiswertes Vergnügen.
Wann gilt ein Haus als "alt"?
Ob ein Haus alt ist, liegt im Auge des Betrachters. Wer an der neuesten Technik und Baumethoden interessiert ist, empfindet ein Haus bereits als alt, wenn es vor mehr als zehn Jahren gebaut wurde. Andere Menschen lieben alte Gemäuer und denken erst in der Kategorie „altes“ Haus, wenn es vor dem Ersten Weltkrieg errichtet wurde.
Die Abgrenzung zwischen Altbauten und Neubauten erfolgt unterschiedlich. So gilt im Mietrecht ein Gebäude als Altbau, das vor 1949 errichtet wurde. Einkommensteuerrechtlich betrachtet liegt diese Grenze sogar im Jahr 1924. Üblicherweise gelten Immobilien als „alt“, wenn sie älter als 50 Jahre sind.