Arbeitnehmersparzulage

Was ist die Arbeitnehmersparzulage? Voraussetzungen, Höhe, Beantragung und Auszahlung: Hier erfährst du alles, was du zur staatlichen Zulage für Arbeitnehmende wissen musst.

Das Wichtigste in Kürze

Über die Arbeitnehmersparzulage unterstützt der Staat Angestellte sowie Beamtinnen und Beamte, die eine private Altersvorsorge oder finanzielle Rücklagen aufbauen möchten.

Um den Zuschuss zu erhalten, müssen vermögenswirksame Leistungen in eine zertifizierte Sparvariante fließen und das zu versteuernde Einkommen der/des Antragstellenden darf maximal 40.000 Euro (bei Paaren: 80.000 Euro) betragen.

Setzt du die Arbeitnehmersparzulage für einen Bausparvertrag oder eine Baukredittilgung ein, liegt der jährliche höchstmögliche Zuschuss bei 43 Euro (Singles) bzw. 86 Euro (Paare).

Du beantragst die Sparzulage einmal jährlich über deine Einkommensteuererklärung.

In diesem Artikel:
Author Ivan Volic
Experte Bausparen & Baufinanzierung
Aktualisiert am 02.01.2025

Was ist die Arbeitnehmersparzulage?

Bei der Arbeitnehmersparzulage handelt es sich um einen staatlichen Zuschuss insbesondere für Arbeitnehmende und Beamtinnen bzw. Beamte mit geringerem Einkommen. Du kannst die Prämie bekommen, wenn du vermögenswirksame Leistungen, abgekürzt VL, zur Altersvorsorge oder zum Vermögensaufbau nutzt. Geregelt ist die Zulage in den § 13 und § 14 des „Fünften Gesetzes zur Förderung der Vermögensbildung der Arbeitnehmer“ (Fünftes Vermögensbildungsgesetz - 5. VermBG).

Der Zuschuss lässt sich für verschiedene Sparvarianten beantragen, wie zum Beispiel:

So gehst du vor:

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Arbeitnehmersparzulage: Was sind die Voraussetzungen?

Einen Antrag auf Festsetzung der Arbeitnehmersparzulage können grundsätzlich folgende Personengruppen stellen:

  • Arbeitnehmende
  • Auszubildende
  • Beamtinnen und Beamte
  • Soldatinnen und Soldaten
  • Richterinnen und Richter

Antragstellende müssen vermögenswirksame Leistungen für eine zertifizierte Sparvariante verwenden. Außerdem gilt für die Arbeitnehmersparzulage eine Einkommensgrenze.

Vermögenswirksame Leistungen vom Arbeitgeber/von der Arbeitgeberin

Vermögenswirksame Leistungen (VL) sind freiwillige Zuschüsse zum Gehalt bzw. Lohn, die Arbeitgebende ihren Arbeitnehmenden gewähren. Die Geldzahlungen sollen dabei dem Vermögensaufbau bzw. der Altersvorsorge dienen. Vermögenswirksame Leistungen zählen zu den Voraussetzungen für die Arbeitnehmersparzulage.

Einkommensgrenzen der Arbeitnehmersparzulage

Die staatliche Sparzulage erhalten ausschließlich Menschen mit kleineren bis mittleren Einkünften. Sowohl für das Bau- als auch das Fondssparen sind diese jährlichen Einkommensgrenzen einzuhalten:

  • Singles dürfen maximal 40.000 Euro verdienen (zu versteuerndes Einkommen).
  • Paare dürfen maximal 80.000 Euro verdienen (zu versteuerndes Einkommen).

Definition: „zu versteuerndes Einkommen“

Dein Bruttogehalt vermindert um Freibeträge und weitere abziehbare Beträge, wie Werbungskosten, Sonderausgaben und Vorsorgeaufwendungen, ergibt dein zu versteuerndes Einkommen. Letzteres ist somit geringer als das Bruttoeinkommen.

Wie hoch ist die Arbeitnehmersparzulage?

Je nach gewählter Sparvariante kann die Höhe der Arbeitnehmersparzulage unterschiedlich ausfallen. Kaufst oder baust du eine Immobilie, sind das Bausparen und die Tilgung eines Baukredits interessante Optionen. In diesen Fällen gelten folgende Konditionen:

Arbeitnehmersparzulage für Bausparvertrag oder Baukredittilgung

Single
Paar
Einkommensgrenze (zu versteuerndes Einkommen im Jahr)
40.000 €
80.000 €
Maximal geförderter Sparbetrag im Jahr
470 €
940 €
Fördersatz
9 %
9 %
Maximale Höhe der Arbeitnehmersparzulage im Jahr
43 €
86 €

Wie wird die Arbeitnehmersparzulage beantragt?

Angestellte, die für ihren Bausparvertrag oder zur Tilgung ihres Immobilienkredits eine Zulage haben wollen, müssen selbst tätig werden. Im ersten Jahr starten die Einzahlungen der vermögenswirksamen Leistungen. Den Antrag für die Arbeitnehmersparzulage stellst du dann im darauffolgenden Jahr.

Beantragung der Arbeitnehmersparzulag Schritt für Schritt

  1. VL für Sparzulage einzahlen: Die/Der Arbeitgebende zahlt vermögenswirksame Leistungen in die gewünschte Sparvariante ein.
  2. Dokumente von Anbieter/-in erhalten: Für jedes abgelaufene Jahr schickt dir deine Anbieterin bzw. dein Anbieter einen Jahreskontoauszug. Dieser belegt sämtliche überwiesenen VL.
  3. Einkommensteuererklärung erstellen: Die Zulage beantragst du für gewöhnlich über deine Einkommensteuererklärung. Hierzu trägst du eine „1“ bei „Festsetzung der Arbeitnehmersparzulage“ ein.
  4. Elektronischer Vermögensbildungsbescheinigung zustimmen: Um die Arbeitnehmersparzulage beantragen zu können, benötigt die/der Anbietende von der Sparerin bzw. vom Sparer eine Einwilligung zur elektronischen Vermögensbildungsbescheinigung. Diese wird dann direkt ans zuständige Finanzamt übermittelt. Überdies musst du deine steuerliche Identifikationsnummer an die Anbieterin bzw. den Anbieter senden.
  5. Bewilligung bzw. Auszahlung der Arbeitnehmersparzulage: Sobald das Finanzamt deinen Anspruch bestätigt hat, schreibt es dir die Zulage auf deinen gewählten VL-Vertrag gut.

Beachte noch: Je nach gewünschter Sparvariante kann sich der Auszahlungsprozess unterschiedlich gestalten. Unser Baufi24 Team gibt dir dazu jederzeit Auskunft.

So funktioniert das Ansparen mit einem Bausparvertrag

Möchtest du dir die Arbeitnehmersparzulage sichern, kannst du dich ebenso zum Bausparen entschließen. Denn gerade Bausparverträge sind eine besonders beliebte Variante für die Verwendung vermögenswirksamer Leistungen. Der Ablauf sieht folgendermaßen aus:

  • Als Erstes unterschreibst du einen Bausparvertrag bei einer Bausparkasse oder Bank.
  • Gewährt dir die/der Arbeitgebende VL, lässt du diese in deinen Vertrag einzahlen. Bekommst du keine VL oder weniger als 40 Euro pro Monat, kannst du eigenes Geld von deinem Gehalt bzw. Lohn als VL für den Bausparvertrag einsetzen.
  • Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, neben VL weitere eigene Sparbeiträge zu leisten.
  • Nach jedem Jahr, in dem VL in den Vertrag geflossen sind, stellst du über deine Steuererklärung einen Antrag für die Arbeitnehmersparzulage.
  • Sind alle Bedingungen erfüllt, schreibt dir das Finanzamt die Sparzulage in der gesetzlich vorgeschriebenen Höhe gut.
  • Nach einer Sparphase von 7 Jahren bzw. sobald der Vertrag zuteilungsreif ist, darfst du über das Sparguthaben inklusive der Arbeitnehmersparzulage verfügen.

Wann wird die Arbeitnehmersparzulage ausgezahlt?

Hat dir das Finanzamt die Sparzulage für das vergangene Jahr bewilligt, speichert die Behörde zunächst deinen Anspruch. Zum Ende der Laufzeit abhängig vom Vertrag nach 6 oder 7 Jahren zahlt das Finanzamt die angesammelte Arbeitnehmersparzulage in voller Höhe in den Vertrag ein. Danach erhältst du Zugriff auf alle gewährten staatlichen Zuschüsse.

Auszahlung der Sparzulage bei einem Bausparvertrag

Besparst du einen Bausparvertrag mit vermögenswirksamen Leistungen, beträgt die Laufzeit mindestens 7 Jahre. Ist der Vertrag zuteilungsreif und verwendest du diesen für einen wohnwirtschaftlichen Zweck etwa einen Hauskauf oder -bau -, bekommst du zum einen das gesamte Bausparguthaben inklusive der Sparzulage überwiesen. Zum anderen stellt dir die/der Anbietende ein zinsgünstiges Bauspardarlehen für deine Baufinanzierung zur Verfügung. Fließen nach 7 Jahren weitere Beiträge in den Bausparvertrag, erhält die Sparerin bzw. der Sparer die Arbeitnehmersparzulage einmal pro Jahr unmittelbar vom Finanzamt.

Förderungen clever für das Eigenheim einsetzen

Denke vor jedem Immobilienkauf oder -bau auch an das Thema Fördermöglichkeiten. Denn über sie kannst du deinen Finanzierungsbedarf reduzieren und effektiv (Zins-) Kosten sparen. Häufig hilfreich sind zum Beispiel staatliche KfW-Förderungen.

Arbeitnehmersparzulage zum Bausparen und zur Darlehenstilgung

Besitzt du einen Bausparvertrag oder bist gerade dabei, ein Baudarlehen zu tilgen? In beiden Situationen ist es sinnvoll, die Arbeitnehmersparzulage zu nutzen - sofern du die Voraussetzungen dafür erfüllst. Schließlich ist der staatliche Zuschuss ein echtes finanzielles Geschenk für Darlehensnehmende bzw. Bausparende. Zahlen Arbeitgebende keine VL, kann es sich ferner lohnen, selbst einen Teil des Einkommens als VL anzulegen. Das erlaubt es dir, anschließend die Arbeitnehmersparzulage zu beantragen.

Tipp: Zulage zweifach kassieren

Du kannst die Sparzulage für 2 verschiedene Verträge gleichzeitig in Anspruch nehmen: zum Fonds- und Bausparen. Da du für jeden Vertrag den Zuschuss bekommst, profitierst du hier doppelt.

Die erfahrenen Experten und Expertinnen für Immobilienfinanzierungen von Baufi24 beraten dich rund um die Finanzierung deiner Traumimmobilie und können dich auch bei den Themen Förderungen, VL und Bausparen informieren. Wir vergleichen die Angebote von über 500 Banken und Finanzdienstleistern und konzipieren daraus eine individuelle Finanzierungslösung. Diese beinhaltet auch Förderungen beim Hauskauf, darunter zinsverbilligte Kredite und Zulagen wie bspw. Wohn-Riester.

Unsere Serviceleistungen sind dabei jederzeit:

  • fachkundig
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Häufig gestellte Fragen: Arbeitnehmersparzulage

* Stand 23.12.2024. Alle Informationen auf dieser Seite sind unter Vorbehalt. Konditionen, Fördersätze etc. können sich jederzeit ändern.

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