Die Arbeitnehmersparzulage ist ein staatlichen Zuschuss insbesondere für Arbeitnehmende und Beamtinnen bzw. Beamte mit geringerem Einkommen. Du kannst die Arbeitnehmersparzulage bekommen, wenn du vermögenswirksame Leistungen, abgekürzt VL, zur Altersvorsorge oder zum Vermögensaufbau nutzt. Geregelt ist die Sparzulage in den § 13 und § 14 des „Fünften Gesetzes zur Förderung der Vermögensbildung der Arbeitnehmer“ (Fünftes Vermögensbildungsgesetz - 5. VermBG).
Die Arbeitnehmersparzulage lässt sich für verschiedene Sparvarianten beantragen, wie zum Beispiel:
- Bausparvertrag
- Fonds- oder Aktiensparplan
- Banksparplan
- Tilgung eines Baudarlehens