Angestellte, die für ihren Bausparvertrag oder zur Tilgung ihres Immobilienkredits eine Zulage haben wollen, müssen selbst tätig werden. Im ersten Jahr starten die Einzahlungen der vermögenswirksamen Leistungen. Den Antrag für die Arbeitnehmersparzulage stellst du dann im darauffolgenden Jahr.
Beantragung der Arbeitnehmersparzulag Schritt für Schritt
- VL für Sparzulage einzahlen: Die/Der Arbeitgebende zahlt vermögenswirksame Leistungen in die gewünschte Sparvariante ein.
- Dokumente von Anbieter/-in erhalten: Für jedes abgelaufene Jahr schickt dir deine Anbieterin bzw. dein Anbieter einen Jahreskontoauszug. Dieser belegt sämtliche überwiesenen VL.
- Einkommensteuererklärung erstellen: Die Zulage beantragst du für gewöhnlich über deine Einkommensteuererklärung. Hierzu trägst du eine „1“ bei „Festsetzung der Arbeitnehmersparzulage“ ein.
- Elektronischer Vermögensbildungsbescheinigung zustimmen: Um die Arbeitnehmersparzulage beantragen zu können, benötigt die/der Anbietende von der Sparerin bzw. vom Sparer eine Einwilligung zur elektronischen Vermögensbildungsbescheinigung. Diese wird dann direkt ans zuständige Finanzamt übermittelt. Überdies musst du deine steuerliche Identifikationsnummer an die Anbieterin bzw. den Anbieter senden.
- Bewilligung bzw. Auszahlung der Arbeitnehmersparzulage: Sobald das Finanzamt deinen Anspruch bestätigt hat, schreibt es dir die Zulage auf deinen gewählten VL-Vertrag gut.
Beachte noch: Je nach gewünschter Sparvariante kann sich der Auszahlungsprozess unterschiedlich gestalten. Unser Baufi24 Team gibt dir dazu jederzeit Auskunft.
So funktioniert das Ansparen mit einem Bausparvertrag
Möchtest du dir die Arbeitnehmersparzulage sichern, kannst du dich ebenso zum Bausparen entschließen. Denn gerade Bausparverträge sind eine besonders beliebte Variante für die Verwendung vermögenswirksamer Leistungen. Der Ablauf sieht folgendermaßen aus:
- Als Erstes unterschreibst du einen Bausparvertrag bei einer Bausparkasse oder Bank.
- Gewährt dir die/der Arbeitgebende VL, lässt du diese in deinen Vertrag einzahlen. Bekommst du keine VL oder weniger als 40 Euro pro Monat, kannst du eigenes Geld von deinem Gehalt bzw. Lohn als VL für den Bausparvertrag einsetzen.
- Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, neben VL weitere eigene Sparbeiträge zu leisten.
- Nach jedem Jahr, in dem VL in den Vertrag geflossen sind, stellst du über deine Steuererklärung einen Antrag für die Arbeitnehmersparzulage.
- Sind alle Bedingungen erfüllt, schreibt dir das Finanzamt die Sparzulage in der gesetzlich vorgeschriebenen Höhe gut.
- Nach einer Sparphase von 7 Jahren bzw. sobald der Vertrag zuteilungsreif ist, darfst du über das Sparguthaben inklusive der Arbeitnehmersparzulage verfügen.