In der Regel vereinbaren Arbeitgeber mit Bewerbern, die eine neue Stelle im Unternehmen antreten, eine Probezeit. Damit haben beide Seiten die Möglichkeit, sich kennenzulernen und Irrtümer schnell zu korrigieren. Das Arbeitsverhältnis kann von beiden Seiten während der Probezeit ohne weiteres aufgelöst werden.
Ausgeschlossen ist eine Baufinanzierung während der Anstellung auf Probe nicht. Dennoch bleibt sie eher die Ausnahme und hängt von vielen Bedingungen sowie von den Richtlinien der Kreditinstitute ab. Die Mehrzahl der Banken genehmigen einen Immobilienkredit erst nach Beendigung der Probezeit.
Welche Voraussetzungen müssen für eine Immobilienfinanzierung erfüllt sein?
Banken vergeben Baudarlehen nur an zahlungsfähige Verbraucher. Die Raten für die Hauskauf Finanzierung müssen für Darlehensnehmer langfristig tragbar und damit für Geldinstitute wie Hauskäufer planbar sein. Ein gesichertes Einkommen ist ein bedeutsames Argument in der Kreditentscheidungsfindung. Banken prüfen die Antragsunterlagen genau, um sich ein möglichst vollständiges Bild von der Kreditwürdigkeit des Antragstellers zu verschaffen.
Im Kreditgenehmigungsverfahren wird zuweilen eine differenzierte Sicht angewendet. So sind die Gründe, warum und wie oft sich ein Arbeitnehmer in der Probeanstellung befindet, ausschlaggebend. Es macht einen Unterschied aus, ob der Beschäftigte nahtlos auf eine neue Stelle wechselt oder ob er innerhalb kurzer Zeit mehrere Male den Job gewechselt hat. Wird durch die Probezeit eine lange Phase der Arbeitslosigkeit beendet, warten Geldinstitute erfahrungsgemäß lieber ab, ob der Interessent die Probezeit besteht.
Unter welchen Bedingungen sind Banken zu einer Baufinanzierung in der Probezeit bereit?
Grundsätzlich müssen folgende Voraussetzungen für eine Immobilienfinanzierung während einer probeweisen Beschäftigung gegeben sein:
- positive Bonitätsprüfung des Antragstellers: hohes Einkommen, maximale Kreditbelastung zwischen 30 und 40 Prozent der monatlichen Nettoeinkünfte,
- bisher einwandfreie Zahlungsdisziplin,
- keine negativen Schufa-Vermerke wie Insolvenz oder Eidesstattliche Versicherung,
- hoher Einsatz von Eigenkapital von mehr als 20 Prozent und geringer Verschuldungsgrad des Kreditnehmers,
- Investition in ein werthaltiges Objekt in guter Lage.