Baufinanzierung zu zweit

Immobilie zu zweit kaufen: Tipps und Informationen für verheiratete und unverheiratete Paare. So einfach schließen ihr eine günstige und maßgeschneiderte Baufinanzierung ab.

Das Wichtigste in Kürze

Beim Abschluss einer Immobilienfinanzierung steht weniger der Familienstand als vielmehr die persönliche Bonität im Vordergrund, denn sie gibt Aufschluss darüber, ob Darlehensnehmende den Kredit zurückzahlen können.

Ein Baudarlehen zu zweit hat den großen Vorteil, dass sich die finanzielle Belastung der monatlichen Raten auf zwei Personen verteilt.

Da zwei Kreditnehmer prinzipiell mehr Sicherheiten stellen können als Alleinstehende, bieten ihnen Banken Immobiliendarlehen oftmals zu attraktiven Konditionen an.

Vor dem Abschluss der Finanzierung sollte eine sorgfältige Haushaltsrechnung und Budgetplanung erfolgen: Das ist die Basis für eine optimale und maßgeschneiderte Baufinanzierung.

In diesem Ratgeber:
Author Alexander Hennecke
Experte Baufinanzierung
Aktualisiert am 28.02.2025

Immobilienfinanzierungen: bei Paaren und Familien besonders beliebt

Baudarlehen werden am häufigsten von Paaren und Familien aufgenommen. Das mag verschiedene Gründe haben. Die eigene Lebensplanung spielt dabei jedoch eine entscheidende Rolle. So träumen gerade viele Familien und Paare von den eigenen vier Wänden. Ebenso dient eine Familie als Immobilie zur Altersvorsorge. Nach Rückzahlung des Immobilienkredits lässt sich dort nämlich mietfrei wohnen. Außerdem kann die Immobilie später an die Nachkommen verschenkt oder vererbt werden. Allerdings können nicht nur unverheiratete Paare oder Eheleute mithilfe einer Immobilienfinanzierung ein Haus erwerben. Freunde und Verwandte haben ebenfalls die Möglichkeit, zu zweit eine Immobilie zu kaufen.

Unabhängig davon, mit wem du dein Eigenheim finanzieren möchtest ein gemeinsamer Hauskauf bietet vor allem diesen Vorteil: die Verteilung der finanziellen Last auf zwei Personen. Hierdurch sinkt das Risiko, durch den Abschluss einer Baufinanzierung irgendwann in finanzielle Schwierigkeiten zu geraten.

Darüber hinaus begrüßt es die Bank, wenn ihr ein Eigenheim zu zweit finanziert. Denn Paare oder Freunde haben potenziell mehr Sicherheiten zu bieten als Singles. Wer sich gemeinsam für einen Immobilienkredit entscheidet, profitiert von diesen Vorzügen:

  • höhere finanzielle Sicherheit durch mehrere Einkünfte
  • häufig mehr Eigenkapital vorhanden
  • sämtliche Gebühren werden durch zwei geteilt
  • größere Immobilie möglich
  • dank höherem Einkommen höhere Kreditrate bezahlbar
  • Immobilienkredit schneller getilgt

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In diesem Ratgeber:

Baufinanzierung für Paare

Ganz gleich, ob du allein oder mit einer anderen Person ein Haus kaufen möchtest: Zur Finanzierung benötigen die meisten Personen eine Baufinanzierung. Mit diesem Geld sowie eigenen Ersparnissen kann das gewünschte Objekt direkt gekauft werden. Die Hürde besteht nun darin, eine Bank zu finden, die den Kredit in der benötigten Höhe gewährt.

Darlehensinteressierte müssen zunächst entsprechenden Antrag zu stellen. Auf Grundlage der gemachten Angaben führt die Bank dann eine Bonitätsprüfung durch. Wichtig dabei zu wissen: Für die Bank ist der Familienstand eher nebensächlich. Stattdessen bewertet die Bank bei der Immobilienfinanzierung u. a. diese Kriterien:

  • Art und Höhe der monatlichen Einkünfte
  • Eigenkapital
  • zusätzliche Sicherheiten
Banken stellen sich bei einem Kreditantrag folgende Frage: Seid ihr imstande, die vereinbarten Raten bis zur vollständigen Tilgung des Kredits zu begleichen? Paare, die eine Baufinanzierung abschließen möchten, müssen vor allem ein ausreichend hohes Einkommen vorweisen können. Sind beide Personen beispielsweise fest angestellt, verbessert das die Chance auf eine Kreditzusage erheblich. Ferner achtet die Bank neben der Höhe der Einkünfte auch besonders auf deren Verlässlichkeit. Mit dem kostenlosen Tilgungsrechner könnt ihr ganz einfach kostenlos verschiedene Szenarien für eure persönliche Baufinanzierung kalkulieren.

Tipp für die Baufinanzierung zu zweit

Um einen Immobilienkredit zu erhalten, sollte die monatliche Darlehensrate nicht höher sein als 30 Prozent des Nettoeinkommens.

Baufinanzierung für unverheiratete Paare

Bevor ihr jedoch als Freunde oder nicht verheiratetes Paar eine Hauskauf-Finanzierung eingeht, gilt es diese wichtigen Fragen zu beantworten:

  • Haften beide oder eine einzelne Person gegenüber der Bank?
  • Wer bedient die monatlichen Raten?
  • Wer bringt wie viel Eigenkapital mit ein?
  • Welche Folgen hätte eine Trennung für den Immobilienkredit?
  • Was passiert mit der Baufinanzierung, wenn ein/e Vertragspartner/-in stirbt?
Es ist üblich, dass beide Kreditnehmenden für das abgeschlossene Baudarlehen haften. Dies erhöht die Wahrscheinlichkeit, dass ihr zu zweit eine Hausfinanzierung erhaltet. Sollte ein/e Vertragspartner/-in die vereinbarten Kreditraten nicht mehr zahlen können, muss die zweite Person „einspringen“ und die offenen Forderungen begleichen. Des Weiteren ist zu klären, wer die monatlichen Raten überweist und wer wie viel Eigenkapital beisteuert.

Unverheiratete Paare, Verwandte und Freunde bzw. Freundinnen sollten ebenso eigene Mittel zum Hauskauf aufwenden. Die Baufi24 Berater empfehlen einen Eigenkapitalanteil zwischen 20 und 30 Prozent des Kaufpreises. Zwar können Sie auch weniger Ersparnisse einbringen. Dies erhöht jedoch das Risiko einer Kreditabsage.

Paare ohne Trauschein haben außerdem vor dem Immobilienkauf die Eigentumsfrage zu besprechen. Prinzipiell gilt: Eigentümer/-in ist, wessen Name im Grundbuch steht. Keine Rolle spielt hingegen, wer die Raten bedient oder mehr Eigenleistungen erbringt. In den meisten Fällen ist es sinnvoll, beide Personen ins Grundbuch eintragen zu lassen.

Im Gegensatz zu Eheleuten sind bei unverheirateten Paaren die rechtlichen Verhältnisse nicht explizit geregelt. Aufgrund der fehlenden Zugewinngemeinschaft etwa, die bei Verheirateten üblich ist, gibt es bei Paaren ohne Heiratsurkunde keinen gemeinsamen Vermögenszuwachs. Vielmehr bleiben die Vermögen der beiden Partner/-innen voneinander getrennt. In solchen Fällen ist daher eine juristische Abklärung im Vorfeld wichtig. Ein Fachanwalt bzw. eine Fachanwältin und Notare bzw. Notarinnen geben zu diesem komplexen Thema fundiert Auskunft.

Hinweis zur Baufinanzierung für unverheiratete Paare

Unverheiratete Paare sollten ihre Baufinanzierung nicht nur wirtschaftlich, sondern auch rechtlich absichern.

Baufinanzierung für verheiratete Paare

Wenn ihr verheiratet seid, regelt das Gesetz die Vermögensverhältnisse untereinander. Sofern ein Paar keinen Ehevertrag abgeschlossen hat, gilt der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Nach diesem werden die Eigentumsverhältnisse zwischen den Eheleuten grundsätzlich getrennt. Dessen ungeachtet haben beide Ehepartner/-innen zu gleichen Teilen Anspruch auf den Vermögenszuwachs, der im Laufe der Ehejahre erwirtschaftet wurde.

In der Regel erwerben und finanzieren verheiratete Paare gemeinsam eine Immobilie. Somit sind sie beide Eigentümer/-in und Darlehensnehmer/-in. Sollten sich die Eheleute später scheiden lassen, muss das gemeinsame Vermögen aufgeteilt werden.

Banken interessieren sich weniger für den Familienstand als für die individuelle Kreditwürdigkeit. Deshalb ist es empfehlenswert und gängig, dass für die Baufinanzierung beide Eheleute haften. Auf diese Weise verbessern ihr eure Chance, die Hürde der Kreditvergabe erfolgreich zu meistern.

Immobilienfinanzierung: Paare, Eheleute, Familien und Singles im Vergleich

Der persönliche Familienstand kann sich auf die Darlehensvergabe auswirken. In der folgenden Tabelle seht ihr die Vor- und Nachteile für unverheiratete Paare, verheiratete Paare, Familien und Singles gegenübergestellt:

Paar unverheiratetPaar verheiratetFamilie mit KindernSingle
Vorteilebei zwei Einkommen Kreditzusage wahrscheinlicher; finanzielle Last wird auf zwei Personen verteiltbei zwei Einkommen Kreditzusage wahrscheinlicher; finanzielle Last wird auf zwei Personen verteilt; rechtlich abgesichertbei zwei Einkommen Kreditzusage wahrscheinlicher; finanzielle Last wird auf zwei Personen verteilt; rechtlich abgesichert; zusätzliche Förderungen möglichvolle Flexibilität hinsichtlich Immobilien- und Kreditauswahl
NachteileKlärung der rechtlichen Verhältnisse durch Jurist/Juristin dringend empfohlen; Risiko einer Teilungsversteigerungbei Scheidung Risiko einer Teilungsversteigerungbei Scheidung Risiko einer Teilungsversteigerung; zusätzliche Kosten für Kinder reduzieren frei zur Verfügung stehendes EinkommenBaufinanzierung muss allein getragen werden; etwas geringere Chance einer Kreditzusage

Die Übersicht zeigt: Eine Hauskauf Finanzierung zu zweit bietet der Bank in der Regel mehr Sicherheiten als bei Singles. Paare, die unverheiratet sind, sollten ferner die rechtlichen Verhältnisse untereinander klären. Verheiratete Paare müssen sich darum weniger sorgen. Allerdings kann bei einer Scheidung eine Teilungsversteigerung drohen. Eine solche ist aber ebenso bei unverheirateten Paaren möglich.

Für Familien gibt es zusätzliche Förderungen, wie etwa den KfW 300 oder den KfW 308. Dagegen haben Singles alle Freiheiten bei der Immobilienwahl. Dafür müssen sie jedoch die Baufinanzierung komplett allein stemmen, was die Chance auf eine Darlehenszusage etwas verringert.

Optionen und Lösungen für Paare rund um den Baukredit

Wie andere Kreditnehmende auch haben Paare, ob verheiratet oder unverheiratet, die Möglichkeit, ein Annuitätendarlehen abzuschließen. Bei diesem handelt es sich um einen Kredit mit festem Sollzins über eine vorher festgelegte Zeitspanne. Beim Annuitätendarlehen profitieren Finanzierende zudem von konstant hohen Raten. Dies macht die Rückzahlung des Kredits besonders gut planbar. Wenn ihr euch dafür entscheidet, eine Immobilie zu zweit zu finanzieren, erhöht ihr die Wahrscheinlichkeit einer Darlehenszusage. In einem solchen Fall müssen beide Personen den Kreditvertrag unterschreiben.

Für unverheiratete Paare sinnvoll: ein Partnerschaftsvertrag

Bei Paaren ohne Trauschein sind die Eigentumsverhältnisse nicht geregelt. Aufgrund dessen raten die Baufi24 Spezialisten und Spezialistinnen, vor einem Immobilienkauf Rechtssicherheit zu schaffen. Ein denkbares Instrument hierzu ist ein Partnerschaftsvertrag. Über diesen könnt ihr festlegen, wer wie viel an der gemeinsam erworbenen Immobilie besitzt und wer die Raten für das Darlehen begleicht. Der Vertrag wird schriftlich aufgesetzt und von einem Notar bzw. einer Notarin beglaubigt.

Eine weitere Option für unverheiratete Paare ist der Abschluss eines Gesellschaftsvertrags und der Immobilienerwerb als GbR. Dazu gründet ihr eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR). Diese wird statt einer Person ins Grundbuch eingetragen. Somit ist die GbR Eigentümerin des Hauses oder der Eigentumswohnung. Der Vorteil: Falls sich die Partner/-innen später trennen sollten, ist keine Änderung im Grundbuch erforderlich. Stattdessen reicht eine Anpassung des Gesellschaftsvertrags.

Ihr möchtet mit einem Freund, bzw. einer Freundin oder Verwandten eine Immobile kaufen? Dann kann auch der Erwerb einer Doppelhaushälfte interessant sein. Sie bietet diese Vorteile:

  • zwei separate Wohneinheiten lassen sich einfach aufteilen
  • geringere Grundstücksgrenzen ermöglichen kleineres Grundstück, was Kaufkosten reduziert
  • bei kleinerer Wohneinheit Grundsteuer ebenfalls niedriger

Zugewinngemeinschaft regelt Vermögensverhältnisse bei verheirateten Paaren

Wer verheiratet ist und keinen Ehevertrag abgeschlossen hat, lebt in einer Zugewinngemeinschaft. Erwerbt ihr zu zweit ein Haus oder eine Eigentumswohnung, müsst ihr auch den Immobilienkredit gemeinsam bedienen. Im Fall einer Trennung haben die Eheleute dann die Möglichkeit, das gemeinsame Vermögen gerecht aufzuteilen. Könnt ihr euch nicht einigen, kommt das Prinzip der Zugewinngemeinschaft zur Anwendung.

Um einen Partner bzw. eine Partnerin auszuzahlen, ist ferner eine Teilungsversteigerung denkbar. Eine solche solltet ihr allerdings vermeiden, denn bei einer Teilungsversteigerung wird die gemeinsame Immobilie meist unter Marktwert veräußert.

Baudarlehen zu zweit mit günstigen Zinsen

Im Allgemeinen stellen Banken keine zusätzlichen Anforderungen an eine Baufinanzierung zu zweit. Vielmehr sind die laufenden Einkünfte sowie die Höhe des Eigenkapitals bei der Darlehensvergabe ausschlaggebend. Damit der Baukredit besser abgesichert ist, erwarten die Banken zudem oft, dass beide Partner den Darlehensvertrag unterschreiben. Dadurch haften beide gesamtschuldnerisch für den Baukredit.

Sofern ihr unverheiratet seid, sollten ihr die rechtlichen Folgen eines gemeinsamen Hauskaufs im Vorfeld juristisch über ein Notariat absichern. Hierbei gilt es vor allem zu klären, wer die Kreditraten zahlt und wer im Grundbuch als Eigentümer/-in steht. Neben der Eintragung eines Partners bzw. einer Partnerin als Alleineigentümer/-in ist ebenso eine Aufteilung zur Hälfte (50/50) oder eine 60/40-Aufteilung zulässig. Auf dieser Grundlage ist dann der Abschluss einer Immobilienfinanzierung möglich. Bei Ehepaaren sind die Rechtsverhältnisse klar, weshalb ein Gang zum Anwalt in der Regel nicht notwendig ist.

Haben ihr noch Fragen zum Thema Baufinanzierung zu zweit oder wünscht ihr ein kostenloses und unverbindliches Finanzierungsangebot? Dann nehmen gern Kontakt zu den Baufi24 Experten und Expertinnen auf und lasst euch fachkundig beraten.

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