Grundsätzlich gilt für Vermieter: Sie können gemäß Einkommsteuergesetz ihre Steuerschuld mindern, indem sie die Schuldzinsen für vermietete Wohnungen als Werbungskosten aus Vermietung und Verpachtung in der Steuererklärung angeben. Das betrifft auch Mischnutzer von Zweifamilienhäusern. Meist wird hier die größere Wohnung des Hauses selbst bewohnt und die kleinere Wohnung vermietet
Nimmt nun der Käufer oder Bauherr eines Zweifamilienhauses für die Finanzierung des gesamten Objekts ein Darlehen auf, würden die Zinskosten je nach Fläche anteilsmäßig aufgeteilt. Beispiel: Das Haus besteht aus 250 qm Wohnfläche, 150 qm (60 %) bewohnt die Baufamilie selbst, 100 qm (40 %) werden vermietet. Das Objekt kostet 450.000 Euro – an Eigenkapital stehen 150.000 Euro zur Verfügung, für den Rest (300.000 Euro) nimmt der Bauherr ein Annuitätendarlehen auf. Dafür fallen jährlich 4,5 % Darlehenszinsen an, monatlich hat er an die Bank 1.125 Euro Zinsen zu zahlen. Er kann nun 60 Prozent der Zinskosten der selbstbewohnten und 40 Prozent der vermieteten Wohnung zuschlagen. Auf die eigene Wohnung entfallen im ersten Jahr 8.100 Euro (60 %) und auf die vermietete Wohnung 5.400 Euro (40 %) – steuerlich abzugsfähig sind somit also 5.400 Euro.