Banken finanzieren eine Immobilie nur bis zu einer intern festgelegten Grenze als erstrangiges Darlehen. Bei vielen Banken ist diese Grenze auf 60 Prozent des Beleihungswertes bzw. Kaufpreises festgelegt. Das so genannte „erstrangige Darlehen“ ist aus Sicht der Kreditgeber auch das sicherste – denn es steht im Grundpfandbuch an erster Stelle und wird im Falle einer Zwangsversteigerung der Immobilie zuerst bedient. Daher kann die Bank also sicher davon ausgehen, den Kredit – auch dann, wenn der Kreditnehmer seine Raten nicht mehr zahlen kann – zurückzuerhalten. Eine Darlehenssumme, die über die Beleihungsgrenze hinaus geht, vergeben die Banken in der Regel als zweitrangiges Darlehen und erheben einen Zinsaufschlag dafür. Dieser kann derzeit für eine 80-Prozent-Finanzierung 0,05 bis 0,3 Prozent betragen. Noch teurer wird es, wenn der Häuslebauer seine Immobilie komplett mit dem Darlehen der Bank finanzieren möchte, dann können 0,5 bis 1 Prozent Zinsaufschlag anfallen. Meist gilt für der Aufschlag für die gesamte Darlehenssumme, somit ist der Teil des Kredites über der Grenze erheblich teurer als es der Gesamtzins vermuten lässt.
Bauspardarlehen im Finanzierungsmix
Wann ist es sinnvoll, ein zuteilungsreife Bauspardarlehen in die Finanzierung mit einzubeziehen?