Wer seine Vermögenswirksamen Leistungen für das Bausparen verwenden möchte, hat mehrere Möglichkeiten. Zum einen kann er seine Sparleistung in einen klassischen Bausparvertrag zum Bauen, Kauf oder zur Modernisierung einer Immobilie einzahlen. Für diesen erhält der Sparer dann gegebenenfalls außer der Arbeitnehmersparzulage auch noch die staatliche Bausparprämie in Höhe von max. 45,06 Euro pro Jahr – vorausgesetzt er spart jährlich mindestens weitere 512 Euro an.
Nach Ende der Sparphase erfolgt die Zuteilung und der Vertragsinhaber kann über das vereinbarte Darlehen verfügen. Wichtig: Der Bausparer muss sein Bauspardarlehen auch tatsächlich für wohnungswirtschaftliche Zwecke nutzen, ansonsten verliert er den Anspruch auf die Bausparprämie.
Möchte der Sparer die Vermögenswirksamen Leistungen nur anlegen, aber das Investment in Aktienfonds ist ihm zu unsicher, kann er auch einen Bausparvertrag als reine Sparanlage abschließen. In diesem Fall erhält er allerdings keine Wohnungsbauprämie. Wichtig ist es dann, einen Vertrag mit möglichst hohen Sparzinsen und entsprechend niedriger Bausparsumme zu wählen, um so die Abschlussgebühren zu verringern. Im günstigsten Fall übersteigt die Bausparsumme nicht die eingezahlten Sparbeiträge plus der Arbeitnehmersparzulage.