Kreditgeber verlangen heute in der Regel, dass Darlehensnehmer eine Grundschuld als Sicherheit einräumen. Hypotheken finden kaum noch Verwendung. Die Besonderheit der Hypothek besteht darin, dass sie an den Bestand eines bestimmten Darlehens gebunden ist und mit der Tilgung des Darlehens auch die Hypothek sinkt. Hat der Kreditnehmer das aufgenommene Darlehen komplett zurückgezahlt, so existiert auch die Hypothek nicht mehr und wird im Grundbuch gelöscht.
Eine Grundschuld wird ebenfalls vor der Auszahlung des Darlehens im Grundbuch eingetragen. Im Unterschied dazu bleibt die Grundschuld nach der vollständigen Rückerstattung zunächst weiter bestehen. Der Immobilieneigentümer kann zwar nach der erfolgreich beendeten Finanzierung von der Bank eine Löschungsbewilligung erhalten. Ob er davon jedoch Gebrauch macht oder die Grundschuld künftig ungenutzt eingetragen lässt, bleibt ihm überlassen. Bei Bedarf in Form einer weiteren Kreditaufnahme, beispielsweise für den weiteren Ausbau des Hauses oder eine Modernisierung, steht die Grundschuld als Sicherheit dann kostengünstig zur Verfügung. Der Eigentümer braucht sie lediglich an den neuen Gläubiger abzutreten. Erneute Notargebühren und Eintragungsgebühren fallen nicht an. Diese Flexibilität ist die Ursache dafür, warum die Grundschuld die Hypothek als übliche Sicherheit abgelöst hat.