Der Klassiker dieser Finanzierung ist die Versicherungshypothek. Bei dieser Variante findet die Tilgung der Hypothek auf einen Schlag zum Ende der Laufzeit statt. Versicherte, welche die eigenen vier Wände finanzieren wollen, könnten auf die Idee kommen, eine bestehende Lebensversicherung zur endfälligen Tilgung einzusetzen. Hierbei sind grundsätzlich zwei Dinge zu beachten: Zum einen geht die Altersversorgung über diesen Weg verloren, zum anderen kann auch die Ablaufleistung der Lebensversicherung Probleme bereiten.
In den letzten Jahren ist der Garantiezins der Lebensversicherung schrittweise zurückgeführt worden. Geschieht dies auch in Zukunft, klafft am Ende eine Finanzierungslücke. Aber selbst wenn der Garantiezins auf dem jetzigen Niveau bleibt, ist die Finanzierung längst nicht in trockenen Tüchern. Vielfach wird die Überschussbeteiligung in die Finanzierung miteingerechnet, jedoch ist diese in der Höhe nicht gesichert. Da die Lebensversicherer in den letzten Jahren nicht nur den Garantiezins senkten, sondern auch die nicht garantierten Überschussbeteiligungen, drohen hier weitere Gefahren für den Kreditnehmer.
Für eine gesicherte Finanzierung kann eigentlich nur die Versicherungssumme als Basis für die Finanzierung dienen, nicht jedoch die Ablaufleistung. Insoweit ist es selbst bei bestehenden Verträgen kaum sinnvoll, diese in eine Versicherungshypothek umzuwandeln. Lediglich wenn die Versicherung in überschaubarer Zeit fällig wird – beispielsweise in drei bis fünf Jahren – und dadurch geringere Risiken für die Finanzierung bestehen, kommt eine Lebensversicherungshypothek unter Umständen für die Baufinanzierung in Frage.