Der Kauf eines Hauses oder einer Wohnung ist für viele die größte Investition ihres Lebens. Aufgrund der vergleichsweise hohen Kaufsumme lässt sich eine Immobilie häufig nicht ohne Fremdkapital erwerben. In einem solchen Fall ist eine Baufinanzierung die geeignete Lösung. Was ist eine Baufinanzierung? Dazu gewährt die ausgewählte Bank ein verzinstes Darlehen, welches monatlich über die vereinbarten Raten zurückzuzahlen ist. Um den Kredit gegen die Zahlungsunfähigkeit des Immobilienkäufers wirksam abzusichern, möchten die Banken für gewöhnlich eine Grundschuld auf das Haus oder die Wohnung eintragen lassen. In diesem Zusammenhang wird auch von einer Grundschuldbestellung gesprochen.
Bei einer Grundschuld handelt es sich um ein dingliches Recht, welches ein Haus- oder Wohnungskäufer seiner Bank als Kreditsicherheit einräumt. Nach § 1191 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) kann der Begünstigte der Grundschuld Geldsummen aus dem entsprechenden Grundstück fordern. Sollten Sie etwa Ihre festgesetzten Darlehensraten über mehrere Monate hinweg nicht bedienen können, hat die Bank das Recht, die Immobilie zu veräußern. Aus dem Erlös würde die Bank dann ihre offenen Forderungen gegenüber dem Kreditnehmer befriedigen. Um dies dem Kreditgeber zu ermöglichen, ist eine Grundschuld in das Grundbuch der Gemeinde einzutragen, in der sich die Immobilie befindet. Sehr häufig wird dieser als Grundschuldbestellung bezeichnete Vorgang im Rahmen einer Immobilienfinanzierung vorgenommen. Denn bei Kaufpreisen von oftmals mehreren Hunderttausend Euro benötigt die Bank für das gewährte Darlehen in aller Regel eine Sicherheitsleistung. Wer hingegen keinen Kredit zur Baufinanzierung benötigt, kann auf eine Grundschuldbestellung verzichten.
Grundsätzlich gibt es bei einer Grundschuld verschiedene Arten zu unterscheiden. So dient beispielsweise eine Sicherungsgrundschuld dazu, eine konkrete Forderung abzusichern. Diese wird im Zuge eines Sicherungsvertrags vereinbart. Sehr verbreitet ist ferner die Eigentümergrundschuld, die eine allgemeine Briefgrundschuld darstellt. Bei dieser lässt der Eigentümer eine Grundschuld auf seinen eigenen Namen eintragen. Doch unabhängig davon, um welchen Typ es sich auch handelt – für eine reibungslose Grundschuldbestellung sollten Sie einige Dinge berücksichtigen.