Beim Bausparen handelt es sich um zweckgebundenes Sparen mit anschließender Finanzierung eines Immobilienkaufs oder von Sanierungs- bzw. Renovierungsmaßnahmen in Miet- wie Eigentumsimmobilien. Ein Bausparvertag umfasst zwei Bestandteile: den Spar- und Darlehensvertrag. Der Anleger spart regelmäßig Eigenkapital an, meist über einen Zeitraum von sieben bis zehn Jahren.
Hinzu kommt ein in der zweiten Vertragsphase von der Bausparkasse ausgereichter Immobilienkredit. Beides verwendet er zur Finanzierung eines Hauskaufs oder von sonstigen wohnwirtschaftlichen Maßnahmen. In monatlichen Raten zahlt der Bausparer danach das Bauspardarlehen zurück.
Jeder Bausparvertrag wird über eine bestimmte Bausparsumme abgeschlossen. Diese setzt sich aus dem Ansparresultat und dem Darlehensbetrag zusammen. Um das Bauspardarlehen zu erhalten, muss der Vertragsinhaber einen festgelegten Kapitalbetrag angespart haben. Dieser beträgt in der Regel 40 oder 50 Prozent der Bausparsumme. Ist dieser Betrag erreicht, kommt der Bausparvertrag in die Zuteilungsphase. Der Termin der Bereitstellung des Bauspardarlehens hängt von der Mindestansparzeit, dem Mindestguthaben und einer von der Bausparkasse festgelegten Bewertungszahl ab.
Nach Erfüllung der Zuteilungsvoraussetzungen erhält der Bausparer den Rest der Bausparsumme als Bauspardarlehen zu den vorher vereinbarten Konditionen. Zusammen mit dem Bausparguthaben, das der Bausparer selbst zurückgelegt hat, kann er es für seine geplanten Maßnahmen einsetzen. Die Mittel für einen Hausbau oder Hauskauf kann man jedoch nicht ausschließlich über das Bausparen aufbringen, da es sich meist um beträchtliche Beträge handelt. Dazu bedarf es alternativ oder ergänzend einer Immobilienfinanzierung bei einer Bank.
Wofür dürfen Bausparmittel eingesetzt werden?
Bausparer können das Bausparguthaben frei verwenden, sofern eine Frist von mindestens sieben Jahren seit Vertragsbeginn verstrichen ist. Wird hingegen das Bauspardarlehen in Anspruch genommen, müssen die Mittel für wohnwirtschaftliche Vorhaben ausgegeben werden. Neben Haus- oder Wohnungskauf können das sein:
- Bau eines Ein- oder Mehrfamilienhauses
- Kauf von Bauland
- Erwerb von Erbbaurecht
- Bezahlung der Erschließungsbeiträge für Wohngebäude
- Finanzierung einer Ferienwohnung
- Modernisierungsmaßnahmen, ebenso Sanierungs- und Renovierungsarbeiten in der Immobilie
- Um- und Ausbau von Immobilien
- Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz von und in Gebäuden
- Finanzierung von Einbaumöbeln, beispielsweise Einbauküchen
- Erwerb von dauerhaften Wohnrechten, zum Beispiel in Pflegeeinrichtungen oder Seniorenresidenzen
- Zahlung der Kaufnebenkosten oder Grunderwerbsteuer
- Einbau von Alarmanlagen u. ä. zum Schutz von Wohneigentum
- Ablösung anderer wohnwirtschaftlicher Darlehen
- Auszahlung von Miterben im Zusammenhang mit vererbtem Wohneigentum.
Was macht einen Bausparvertrag attraktiv?
Bausparkassen bieten verschiedene Tarife an, die zu jedem Ziel passen, beispielsweise für Schnellsparer, Langzeitsparer oder Anleger, die eine variable Gestaltung ihres Vertrags bevorzugen. In der Ansparphase zahlt die Bausparkasse dem Vertragsinhaber Guthabenzinsen. Das Bausparguthaben wird mit Zinseszinseffekt verzinst. Derzeit ist der Ertrag jedoch verschwindend gering, da sich die volkswirtschaftlichen Zinsen schon seit Jahren auf niedrigstem Niveau befinden.
Die Darlehenszinsen stehen bereits bei Abschluss des Bausparvertrags fest. Erhöhen sich die Zinsen während des Sparzeitraums, profitiert der Bausparer von den vereinbarten niedrigen Bausparkreditzinsen. Er hat Planungssicherheit und kann mit der bereits zu Beginn feststehenden monatlichen Belastung kalkulieren. Unabhängig davon, wie sich die Zinsen entwickeln, Sie müssen während der Darlehenslaufzeit nicht mit steigenden Kreditraten rechnen.
Zusätzliche Vorteile bringen dem Bausparer die staatlichen Förderungen. Die Wohnungsbauprämie kommt Geringverdienern zugute, weil sie an eine Einkommensgrenze gebunden ist. Diese liegt derzeit für Alleinstehende bei einem zu versteuernden Einkommen von 25.600 Euro im Jahr. Schon mit 16 Jahren haben Bausparer Anspruch auf die Wohnungsbauprämie. Sie beantragen diese mit dem Vordruck der Bausparkasse, das kann auch zwei Jahre rückwirkend geschehen.