Hast du vor, ein Eigenheim zu erwerben? Ehe du dafür einen Kaufvertrag unterschreibst, benötigst du in der Regel ein Immobiliendarlehen. Bei dem hierzu erforderlichen Darlehensvertrag handelt es sich laut gängiger Definition um ein rechtlich bindendes Dokument zwischen Darlehensgebenden und Darlehensnehmenden. Dieses regelt alle relevanten Konditionen und Bedingungen rund um die Baufinanzierung. Die gesetzliche Grundlage hierfür bildet der § 488 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch).
Bei Darlehensverträgen wird zwischen 2 Arten unterschieden:
- Privater Darlehensvertrag: Hier sind sowohl Darlehensgebende als auch Darlehensnehmende Privatpersonen.
- Geschäftlicher Darlehensvertrag: Bei diesem ist die/der Darlehensnehmende eine Privatperson und die/der Darlehensgebende eine professionelle Finanzdienstleisterin/ein professioneller Finanzdienstleister, meist eine Bank.