Du hast ein potenzielles Bauland gefunden? Damit sich auf dem Grundstück später ein Eigenheim errichten lässt, muss das Grundstück erschlossen werden. Verkürzt gesagt geht es darum, das Anwesen mit dem öffentlichen Versorgungs- und Verkehrsnetz zu verbinden. Die Aufwendungen hierfür werden als Erschließungskosten bezeichnet und von der jeweiligen Gemeinde erhoben.
Vor jedem Hausbau steht die Erschließung des Grundstücks. Das schreibt das Baugesetzbuch (BauGB) vor. Denn ohne Erschließung des Grundstücks gibt es keine Baugenehmigung. Darüber hinaus benötigen die verschiedenen Fachbetriebe Strom und Wasser, um mit dem Hausbau beginnen zu können.
Öffentliche vs. private Erschließung
Bei der Erschließung eines Grundstücks lassen sich zwei Varianten unterscheiden:
- Öffentliche Erschließung: Damit sind alle Maßnahmen außerhalb des Grundstücks bis zur Grundstücksgrenze gemeint. Hierum kümmert sich die zuständige Gemeinde. Die öffentliche Erschließung hat die/der Grundstücksbesitzende lediglich zu beantragen. Nach Abschluss der Arbeiten schickt dir die Gemeinde eine Rechnung über die Kosten für die Erschließung des Grundstücks.
- Private Erschließung (auch Hausanschlusskosten): Die erforderlichen Arbeiten innerhalb des Grundstücks bis zum Haus sind Teil der privaten Erschließung. Dafür trägst du die Verantwortung und die Kosten. Die entsprechenden Maßnahmen sind bei den öffentlichen Versorgungsbetrieben zu beantragen. Anschließend wählst du geeignete Unternehmen für die Erschließung aus. Das örtliche Bauamt unterstützt dich dabei.