Die staatliche Förderung von Eigentumswohnungen und Häusern soll den Haus- und Wohnungsbau ankurbeln und zum Vermögensaufbau sowie zur Altersvorsorge der Deutschen beitragen. Dabei ist die Idee dahinter simpel: Du nimmst ein Darlehen auf, mit dem du deine Traumimmobilie erwirbst, in die du sofort einziehen kannst. Förderungen dienen hier für gewöhnlich als Ergänzung: Durch zusätzliche, zinsgünstige Kredite und Zuschüsse senkst du deine Finanzierungskosten, wodurch du effektiv Geld sparst.
Staatliche Förderungen und Zuschüsse für die Baufinanzierung
Sowohl der Bund als auch die Länder und manche Kommunen unterstützen Menschen, die eine Wohnung finanzieren möchten. Generell gibt es zwei Arten von Fördermitteln:
- Darlehen mit besonders günstigen Zinskonditionen, die in regelmäßigen Raten oder über eine Einmalzahlung zu tilgen sind.
- Zuschüsse, die du einmalig für eine förderfähige Maßnahme erhältst und die du in der Regel nicht zurückzahlen musst.
Einige der beliebtesten Förderungen zum Erwerb einer Eigentumswohnung sind:
- Wohneigentumsprogramm KfW 124: für den Kauf oder Bau von Immobilien
- Wohngebäude – Kredit KfW 261: für energetische Sanierungen oder den Kauf energetisch sanierter Immobilien
- Klimafreundlicher Neubau – Wohngebäude KfW 297, 298: für den Erstkauf oder Neubau klimaschonender Eigentumswohnungen sowie seit Oktober 2024 KfW 296 für den klimafreundlichen Neubau (oder Erstkauf) im Niedrigpreissegment (KNN).
- Wohneigentum für Familien KfW 300: für den Erstkauf oder Neubau klimaschonender Eigentumswohnungen speziell für Familien mit Kindern
- Wohn-Riester: für Kauf oder Bau eines Eigenheims
- Wohnungsbauprämie: für Kauf oder Bau eines Eigenheims
- Förderprogramme der Bundesländer und einiger Kommunen für einen Wohnungskauf
- Seit September 2024 können Familien und Alleinerziehende den Kredit KfW 308 Wohneigentum für Familien beantragen: Gefördert wird der Erwerb von bestehenden Wohnimmobilien, die nach dem Immobilienkauf energieeffizient saniert werden. Für Eigentumswohnungen (wie auch Häuser) muss ein gültiger Energiebedarfsausweis oder Energieverbrauchsausweis vorliegen (F, G oder H).