Oft entfällt ein erheblicher Teil der Nebenkosten auf die Grunderwerbsteuer. Umso sinnvoller ist es daher, Wege zu finden, die Last der Grunderwerbsteuer zu reduzieren. Je nach Art der Immobilie, des Rechtsgeschäfts sowie des Berufsstands lassen sich folgende Tipps geben.
Erwerb einer Bestandsimmobilie: „Mobile“ Anteile extra angeben
Zur Berechnung der Grunderwerbsteuer zieht das Finanzamt normalerweise den Kaufpreis des Hauses heran. Um die Hauskauf-Steuern zu reduzieren, kann es zielführend sein, dass im Kaufvertrag „bewegliche“ Bestandteile des Eigenheims gesondert aufgelistet werden. So lassen sich etwa nachträglich installierte Sonnendächer, Einbauküchen und Gartenlauben extra angeben. Diese „mobilen Wertgegenstände“ zieht das Finanzamt vom Kaufpreis ab. Dank der dadurch niedrigeren Bemessungsgrundlage zahlst du etwas weniger Grunderwerbsteuer.
Bau eines Eigenheims: Grundstück separat kaufen
Auch Hausbauende haben Chancen, die Grunderwerbsteuer zu minimieren. Dazu ist es erforderlich, den Erwerb des Grundstücks und den Hausbau voneinander zu trennen. Für beides unterschreibst du zwei unabhängige Verträge. Außerdem müssen Grundstückkaufende mindestens ein Jahr verstreichen lassen, bevor sie den Bau des Hauses vertraglich vereinbaren. In einem solchen Fall besteht die Aussicht, dass das Finanzamt lediglich für das Grundstück Grunderwerbsteuer verlangt, aber nicht für die Immobilie selbst. Ob dieses Vorgehen wirklich sinnvoll ist, muss im Einzelfall entschieden werden.
Innerhalb der Familie: Kaufen, Schenken, Erben
Gute Nachrichten für Familien: Verkaufen beispielsweise die Eltern Wohneigentum an ihre Kinder oder die Großeltern an ihre Enkel, so erhebt das Finanzamt keine Grunderwerbsteuer. Dasselbe gilt, wenn es sich um eine Erbschaft oder Schenkung handelt. Dafür fällt jedoch ggf. Erbschafts- beziehungsweise Schenkungssteuer.
Freiberufliche und Selbstständige: Grunderwerbsteuer als Betriebsausgabe
Falls du die Immobilie als Selbstständige/-r oder Freiberufler/-in erwirbst und sie für gewerbliche Zwecke nutzt, kannst du die finanzielle Belastung der Grunderwerbsteuer womöglich im Nachhinein vermindern. Generierst du mit dem Objekt nämlich Einkünfte, die steuerpflichtig sind, dann lässt sich die Grunderwerbsteuer als Betriebsausgabe steuerlich absetzen.
Möchtest du deine Baufinanzierung von der Grunderwerbsteuer über die Notarkosten bis hin zur Maklergebühr professionell durchplanen? Deine Baufi24 Berater und Beraterinnen freuensich auf deine kostenfreie und unverbindliche Kontaktanfrage.