Die Grundschuld ist per Definition ein dingliches Recht, welches Banken als Sicherheit im Rahmen einer Immobilienfinanzierung beanspruchen. Grundschulden fallen zusammen mit Hypotheken unter die Grundpfandrechte. Im Rahmen der Immobilienfinanzierung spielt die Grundschuld eine tragende Rolle, denn ohne diese Sicherheit würden Banken in der Regel keinen Immobilienkredit vergeben. Was du sonst zur Grundschuld und deren Anwendung wissen solltest, erfährst du im weiteren Verlauf unseres Beitrages.
Was bedeutet die Zweckerklärung?
Im Zusammenhang mit der Eintragung einer Grundschuld wird häufig der Begriff der Zweckerklärung verwendet. Deren wesentliche Aufgabe ist es, eine Verbindung zwischen den Grundschulden und dem Immobilienkredit herzustellen. Der Grund ist, dass die Bank eine Grundschuld prinzipiell losgelöst von der Baufinanzierung als Sicherheit nutzen darf.
Durch die Zweckerklärung hingegen wird sichergestellt, dass Kreditgebende zwar im Rahmen der Immobilienfinanzierung bei Ausfällen abgesichert sind, sie das Grundpfandrecht jedoch nicht für anderweitige Ansprüche gegenüber Kreditnehmenden verwenden dürfen. Die Zweckerklärung darf somit ausschließlich für den Sicherungszweck verwendet werden, der innerhalb der Erklärung definiert ist.
Unterschied: Grundschuld versus Hypothek
Früher haben Banken zur Besicherung einer Immobilienfinanzierung für den Immobilienkauf vorrangig eine Hypothek genutzt. Heutzutage fordert die Bank die Grundschuld als gängige Kreditsicherheit. Der Unterschied zwischen Hypotheken und Grundschulden besteht darin, dass Hypotheken streng akzessorisch sind. Das bedeutet sie sind als Sicherheit an den Immobilienkredit gebunden und dürfen nach dessen Ablösung nicht weiter verwendet werden. Demgegenüber sind Grundschulden unabhängig von bestimmten Forderungen, wie zum Beispiel aus einer Baufinanzierung. Die Bank darf diese Sicherheit daher auch anderweitig verwenden.
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