Setzt du dich mit den Finanzierungsmöglichkeiten für die Anschaffung deiner Traumimmobilie auseinander, wirst du schnell auf das sogenannte Grundschulddarlehen stoßen. Dieses Darlehen ist eine gängige Form der Immobilienfinanzierung bzw. Baufinanzierung.
Beim Grundschulddarlehen lässt die kreditgebende Bank als Sicherheit eine sogenannte Grundschuld auf ein Grundstück oder eine Immobilie eintragen. Die Grundschuld wird ins Grundbuch eingetragen und dient der Bank als Absicherung dafür, dass das Darlehen zurückgezahlt wird. Eingetragen wird die Grundschuld in Höhe der Kreditsumme, bevor diese ausgezahlt wird. Jedoch sinkt die Grundschuld nicht gleichmäßig mit der Restschuld, sondern bleibt immer gleich. Hast du das Grundschulddarlehen vollständig abbezahlt, kann die Grundschuld weiterhin in der zu Beginn vereinbarten Höhe im Grundbuch bestehen bleiben. Nach Abbezahlung des Kredits, erhältst du im Normalfall eine Löschungsbewilligung von der Bank. Nach Erhalt dieser entscheidest du, ob die Grundschuld kostenpflichtig gelöscht oder als Eigentümergrundschuld kostenfrei im Grundbuch belassen werden soll. Die Grundschuld existiert dann unabhängig vom Kredit weiter. Gelöscht werden kann die Grundschuld nur per Antrag und mit Zustimmung des Gläubigers, in der Regel der Bank. Weißt du bereits, dass die Immobilie in Zukunft verkauft werden soll, kann die Löschung sinnvoll sein. Die Beibehaltung der Grundschuld kann sich hingegen für dich lohnen, wenn du später eine zweite Immobilie kaufen oder ein Modernisierungskredit aufnehmen möchtest.