Per Definition ist die Grundsteuer eine Realsteuer und dient den Kommunen als sehr wichtige Einnahmequelle. Alle Eigentümer/-innen von Grundstücken und Immobilien sind dazu verpflichtet, die Grundsteuer einmal im Jahr zu zahlen. Der Hauptgrund ist die Finanzierung der kommunalen Infrastruktur, die den Bürgern und Bürgerinnen von den Gemeinden zur Verfügung gestellt wird.
Nach Art der Nutzung des Gebäudes bzw. Grundstücks differenziert, gibt es drei Formen der Grundsteuer:
- Grundsteuer A: Die Grundsteuer A betrifft ausschließlich Grundstücke, die land- und forstwirtschaftlich genutzt werden.
- Grundsteuer B: Am häufigsten kommt in der Praxis die Grundsteuer B zum Tragen, die für bebaubare sowie bebaute Grundstücke und Häuser nebst Eigentumswohnungen gilt.
- Grundsteuer C: Die Grundsteuer C bezieht sich auf noch nicht bebaute, aber baureife Grundstücke.