Um den Wert eines Grundstücks und damit den Grundstückspreis zu ermitteln, gibt es zwei Möglichkeiten. Du kannst das Vergleichswertverfahren oder den Bodenrichtwert heranziehen.
Vergleichswertverfahren
Das Vergleichswertverfahren ist eine der gängigsten Methoden, um den Wert eines Grundstücks zu ermitteln. Bei dieser Methode wird der Preis anhand von tatsächlich erzielten Verkaufspreisen ähnlicher Grundstücke in derselben Lage berechnet. Dabei wird darauf geachtet, dass die verglichenen Grundstücke in Bezug auf Größe, Lage, Erschließung und Nutzbarkeit möglichst ähnlich sind. Dieses Verfahren funktioniert besonders gut in Regionen, in denen regelmäßig Grundstücke verkauft werden und ausreichend Vergleichsdaten vorhanden sind. Je mehr vergleichbare Grundstücke es gibt, desto präziser lässt sich der Wert eines Grundstücks bestimmen. Allerdings kann das Vergleichswertverfahren schwierig sein, wenn es in der betreffenden Region nur wenige Verkäufe gibt, da dann die Vergleichbarkeit eingeschränkt ist.
Bodenrichtwert
Der Bodenrichtwert ist eine weitere wichtige Größe zur Bestimmung des Grundstückspreises. Hierbei handelt es sich um einen amtlich festgelegten Durchschnittspreis pro Quadratmeter, der für bestimmte Lagen regelmäßig von den Gutachterausschüssen der Gemeinden berechnet und veröffentlicht wird. Der Bodenrichtwert basiert auf Kaufpreisen, die in der Vergangenheit in der Region erzielt wurden, und dient als Orientierungswert für die Einschätzung des Marktwertes eines Grundstücks. Er gibt also einen Anhaltspunkt darüber, welchen Wert der Boden unabhängig von der Bebauung hat. Dabei berücksichtigt der Bodenrichtwert allgemeine Lagefaktoren, jedoch nicht spezifische Besonderheiten eines einzelnen Grundstücks, wie etwa eine besonders gute Aussicht oder eine außergewöhnlich ruhige Lage.
Grundstücksbesitzende und Kaufende nutzen den Bodenrichtwert häufig als Basis, um sich bei Preisverhandlungen zu orientieren, während Gutachterinnen und Gutachter ihn zur Unterstützung bei der Wertermittlung heranziehen. Für viele Gemeinden kannst du die Bodenrichtwerte online im Bodenrichtwertinformationssystem (BORIS) nachlesen oder du fragst direkt beim Gutachterausschuss nach.