Der Erwerb von Wohneigentum stellt eine große Investition dar – für die meisten Privatpersonen die größte überhaupt. Entsprechend relevant ist daher das Thema Einsparmöglichkeiten beim Immobilienkauf. In diesem Rahmen fragen sich viele Kaufinteressierte: Lässt sich ein Hauskauf steuerlich absetzen?
Möchtest du selbst in die Wohnimmobilie einziehen, lautet die Antwort: Deinen Hauskauf darfst du nicht von der Steuer absetzen. Das gilt sowohl für den Kaufpreis des Grundstücks und Eigenheims als auch für die Kaufnebenkosten. Ein Hauskauf zur Eigennutzung lässt sich also nicht in der Steuererklärung angeben.
Als Haus- und Wohnungsbesitzer die Handwerkerleistungen von der Steuer absetzen
Zwar kannst du den Immobilienkauf im Falle einer Selbstnutzung nicht steuerlich absetzen. Dafür gibt es aber ein Einsparpotenzial an anderer Stelle. So ist es Eigenheimbesitzern und -besitzerinnen grundsätzlich erlaubt, Handwerkerleistungen steuerlich geltend zu machen. Nach § 35a EStG (Einkommensteuergesetz) Absatz 3 gilt:
- Von den in Rechnung gestellten Arbeiten sind 20 Prozent absetzbar.
- Pro Jahr kannst du insgesamt maximal 1.200 Euro als Handwerkerleistungen von deiner Steuer absetzen.
Wichtige Anmerkung dazu: Als Handwerkerleistungen lassen sich nur Arbeits-, Maschinen- und Fahrtkosten von der Steuer absetzen. Die Materialkosten hast du dagegen in vollem Umfang selbst zu tragen.
In der Regel erkennt das Finanzamt bspw. diese Handwerkerleistungen an:
- Sanierung des Dachs
- Einbau einer Wärmedämmung
- neuer Fassadenanstrich
- Badsanierung
- Instandsetzung oder Austausch von Türen und Fenstern
- Installation eines moderneren Heizsystems
- Kücheneinbau oder -modernisierung