Wie sich aus dem Begriff ableiten lässt, ist ein Vorvertrag eine vor dem eigentlichen Kaufvertrag getroffene Übereinkunft. Über den Vorvertrag verpflichten sich kaufende und verkaufende Partei dazu, zu einem späteren Zeitpunkt einen Kaufvertrag zu unterschreiben. Grundsätzlich benötigst du keinen Kaufvorvertrag für Immobilien. In manchen Fällen kann ein solcher Vorvertrag zum Hauskauf aber hilfreich sein.
Wozu brauche ich einen Vorvertrag beim Hauskauf?
Durch einen Kaufvorvertrag stellen Käufer/-in und Verkäufer/-in sicher, dass es später tatsächlich zu einem Kaufvertrag kommt. Ein Vorvertrag zum Immobilienkauf kann daher sinnvoll sein, wenn aktuell noch kein Kaufvertrag möglich ist, du dich jedoch mit dem Verkäufer bzw. der Verkäuferin bereits geeinigt hast.
Juristisch gesehen ist bei einem Hauskauf ein Vorvertrag ein Verpflichtungsgeschäft. Damit ein solcher Kaufvorvertrag eine rechtlich bindende Wirkung entfaltet, muss er – genauso wie der spätere Kaufvertrag – notariell beurkundet sein. Dies regelt der § 311b Absatz 1 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch).