- Vorausgesetzt es handelt sich um ein frei stehendes Haus, muss der Abstand laut Bauordnungen der Länder mit Anbauten drei Meter zum nächsten Gebäude betragen. Alles, was diesen Wert unterschreitet, bedarf einer Baugenehmigung. Einer der wichtigsten Gründe dabei ist der Brandschutz. Das heißt, besteht bereits durch den Nachbarn eine Brandschutzmauer an der Grenze, so entfällt auch die Regelung für den Mindestabstand. In diesen Fällen kann der Eigentümer sein Gebäude auch bis zur Brandschutzmauer hin erweitern. Ähnlich wie für Reihenhäuser gilt dann für den Anbau: Er muss in Gestaltung zum bestehenden Anbau des Nachbargebäudes passen. Es besteht in diesen Fällen eine Anbauverpflichtung zur sogenannten Profilgleichheit.
- Eine weitere Ausnahme gilt in vielen Bundesländern für sogenannte Grenzgaragen. Laut Baurecht sind auch ohne Mindestabstand zum nächsten Gebäude erlaubt. Allerdings gibt es auch hier Größenbeschränkungen zu beachten. Die Garage oder der Stellplatz darf maximal 40 Quadratmeter groß sein. Für einen Stellplatz ist dann nichts weiter zu beachten. Bei einer Grenzgarage sieht dies hingegen anders aus. Die genehmigungsfreie Wandhöhe beträgt drei Meter. Diese Einschränkung gilt dann auch, falls Stellplätze später überdacht werden sollen.
- Ebenfalls ausgenommen sind Gartenhäuschen oder Schuppen. Hierbei gilt allerdings die Voraussetzung, dass das Gebäude nicht für einen längeren Innenaufenthalt gedacht ist, also über keinen Aufenthaltsraum verfügt, sondern beispielsweise als Lagerraum für Gartengeräte oder Kinderspielzeug dient.
- Eine Baugenehmigung ist dagegen beispielsweise für einen Hobbyraum erforderlich, in dem auch gebastelt oder gefeiert wird.
- Weiterhin gilt auch eine Einschränkung für das zu errichtende Gebäude an sich. So darf laut Baurecht die Wandhöhe nicht mehr als drei Meter betragen.
- Außerdem gilt eine Höchstgrenze von neun Metern für die Bebauung an einer Grundstücksseite und maximal 15 Meter insgesamt. Für alle anderen massiven Bauwerke gilt jedoch der Mindestabstand von 3 Metern zum nächsten Haus.
Hausanbau: Kosten & Baugenehmigung
Anbau, Umbau, Ausbau: Nicht alles was gefällt ist auch erlaubt. Wann ist eine Baugenehmigung notwendig?