Eine Gebühr für die Ausfertigung der Löschungsbewilligung für eine Hypothek oder Grundschuld ist unzulässig, da Finanzinstitute aufgrund ihrer Stellung und damit per Gesetz verpflichtet dazu sind, müssen die Belege hierfür erstellt und ausgehändigt werden. Auch dürfen Banken dies nicht gesondert im Darlehensvertrag als Leistung ausweisen. In der Regel fallen bei diesem Vorgang aber trotzdem Gebühren an, wenn ein Notar bei Grundstücksgeschäften beauftragt werden muss. Diese externen Gebühren darf das Geldinstitut natürlich weitergeben.
Baufinanzierung und Gebühren
Welche Gebühren bei der Baufinanzierung sind zulässig und welche sind es nicht: Fakten im Überblick