Kommt es zu einer Insolvenz des Bauunternehmens, erleiden Bauherren mitunter einen schlimmen finanziellen Schaden. Das ist insbesondere dann der Fall, wenn die bis zum Konkurs ausgeführten Arbeiten mangelhaft waren oder/ und der Bauherr dem Bauträger bereits mehr bezahlt hat, als die Leistungen eigentlich gekostet haben. In solchen Fällen entstehen zum einen die zusätzlichen Kosten für die Beseitigung der Mängel. Zum anderen bezahlt der Kunde aber auch erneut die Arbeiten, für die er bereits aufgekommen ist und die das Unternehmen noch gar nicht ausgeführt hatte. Vor dieser misslichen Situation kann sich der Bauherr durch einige Vorsichtsmaßnahmen schützen. Weniger hart trifft es ihn, wenn das Unternehmen bis zum Konkurseintritt alle Arbeiten korrekt ausgeführt hat und er für die geleisteten Arbeiten nicht mehr bezahlt hat, als diese wert waren.
Kunden sollten deshalb:
- nur nach Baufortschritt bezahlen, also die tatsächlich erbrachten Leistungen
- überprüfen, ob alle Abschlagszahlungen den Zahlungsvorgaben der MaBV entsprechen und in korrekter Höhe angesetzt sind
- alle Arbeiten des Bauträgers regelmäßig kontrollieren, um frühzeitig eventuelle Mängel aufzuspüren und gegebenenfalls Geld bis zur Mängelbeseitigung einzubehalten