Bausparvertrag kündigen

Den Bausparvertrag vorzeitig beenden

Das Wichtigste in Kürze

Bausparverträge sind eine langfristig angelegte Spar- und Finanzierungsform. Häufig schließen Sparer in jungen Jahren einen Bausparvertrag ab, um diesen für eine eventuelle spätere Immobilienfinanzierung zu verwenden.

Bieten Arbeitgeber vermögenswirksame Leistungen, sind Bausparverträge eine gute Möglichkeit, diese Beträge anzulegen, eventuell kommt noch die Arbeitnehmersparzulage oder Bausparprämie des Staates hinzu. Die sogenannten Renditetarife sind insbesondere für Kunden, die in erster Linie Wert auf den Zinsertrag legen, geeignet.

Wenn sich die Lebenssituation ändert

Manchmal kommt es aber doch anders als geplant und der Bausparer stellt fest, dass er seinen langjährig angelegten Vertrag nicht mehr benötigt. Oder ein finanzieller Engpass zwingt ihn dazu, auf alle ihm zur Verfügung stehenden Mittel zurückzugreifen. Eventuell möchte der Kunde seinen Traum vom Eigenheim auch früher umsetzen als gedacht und das Sparguthaben aus seinem Bausparvertrag als Eigenkapital für die Finanzierung einsetzen.

Auch andersherum kann sich die Situation darstellen: Der Bausparer verfügt, beispielsweise durch eine Erbschaft, über eine größere Geldsumme und beabsichtigt, sein Bauspardarlehen frühzeitig abzulösen. In all diesen Fällen stellt sich die Frage nach den Möglichkeiten der Kündigung des Vertrags.

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Entnahme vor der Zuteilung

Kleinere Beträge können sich Kunden in der Regel nicht aus ihrem Bausparvertrag auszahlen lassen. Möchte der Sparer vor der Zuteilung das gesamte Guthabensumme entnehmen, muss er den Vertrag kündigen. Selbstverständlich entfällt dann der Darlehensanspruch. Hält er sich dabei an die von der Bausparkasse vorgegebene Kündigungsfrist – diese beträgt meist drei oder sechs Monate – kann er komplett über die angesparte Summe einschließlich Zinsen verfügen. Wird die Frist unterschritten, fallen Vorschusszinsen aus dem Guthaben beispielsweise in Höhe von 1 Prozent pro Monat an.

Außerdem gilt: Erfolgt die Kündigung vor Ablauf der gesetzlichen Bindungsfrist von sieben Jahren, verliert der Vertragsinhaber alle bereits auf den Vertrag gewährten Arbeitnehmersparzulagen oder Bausparprämien. Das ist selbst dann der Fall, wenn er das Guthaben für wohnwirtschaftliche Zwecke einsetzt. Hingegen entstehen keine Verluste, wenn der Vertrag vor Ablauf der Bindungsfrist zugeteilt war und das Guthaben für den Bau, Kauf oder die Modernisierung einer Immobilie verwendet wird.

Wer kündigt, kann auch den Bonuszins der Bausparkasse einbüßen, wenn er die vorgegebenen Voraussetzungen nicht einhält. Bonuszinsen sind Bestandteil spezieller Tarife und werden zusätzlich zum Basiszins gezahlt. Die gezahlte Abschlussprovision erstattet die Bausparkasse bei einer Kündigung vor der Zuteilung grundsätzlich nicht zurück.

Beendigung des Vertrags in der Rückzahlungsphase

Nach Zuteilung und Auszahlung des Darlehens kann der Bausparer den Vertrag jederzeit beenden, indem er das Darlehen vorzeitig zurückzahlt. Die komplette Rückerstattung oder auch kleinere Sondertilgungen sind bei Bausparkassen grundsätzlich möglich und verursachen keine Kosten wie beispielsweise eine Vorfälligkeitsentschädigung.

Fazit

Bausparer sollten sich bewusst darüber sein, dass sie bei Kündigung vor der Zuteilung finanzielle Einbußen in Kauf nehmen müssen. Das gilt umso mehr, wenn sie die Kündigungsfrist nicht einhalten oder staatliche Zulagen beziehungsweise Bonuszinsen verlorengehen. Soll das Sparguthaben als Eigenkapital für ein Annuitätendarlehen dienen, müssen die Einsparungen des dadurch verringerten Darlehenszinses den Einbußen durch die Kündigung gegenübergestellt werden. Eine Alternative zur Kündigung stellen die Teilung sowie der Verkauf des Bausparvertrags dar.

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