Manchmal kommt es aber doch anders als geplant und der Bausparer stellt fest, dass er seinen langjährig angelegten Vertrag nicht mehr benötigt. Oder ein finanzieller Engpass zwingt ihn dazu, auf alle ihm zur Verfügung stehenden Mittel zurückzugreifen. Eventuell möchte der Kunde seinen Traum vom Eigenheim auch früher umsetzen als gedacht und das Sparguthaben aus seinem Bausparvertrag als Eigenkapital für die Finanzierung einsetzen.
Auch andersherum kann sich die Situation darstellen: Der Bausparer verfügt, beispielsweise durch eine Erbschaft, über eine größere Geldsumme und beabsichtigt, sein Bauspardarlehen frühzeitig abzulösen. In all diesen Fällen stellt sich die Frage nach den Möglichkeiten der Kündigung des Vertrags.