Die Option klingt verlockend: Zuerst ein Haus mieten und anschließend erwerben. Genau das verspricht der Mietkauf. Im Gegensatz zu einer Baufinanzierung haben Sie hier zum Vertragsabschluss nicht den kompletten Kaufpreis zu überweisen. Stattdessen zahlen Sie den vereinbarten Kaufbetrag nach und nach über die monatliche Miete ab.
Verglichen mit einem gewöhnlichen Baukredit geht das Haus beim Mietkauf erst dann ins Eigentum über, wenn der Immobilienpreis vollständig beglichen ist. Des Weiteren schließen Vermietende und Mietende den Mietkauf direkt miteinander ab. Eine Bank oder Vermittler/-innen sind deshalb nicht nötig.
Möchten Sie von diesem speziellen Finanzierungstyp Gebrauch machen, haben Sie bereits zum Zeitpunkt des Einzugs den Miet- und Kaufvertrag notariell beurkunden zu lassen. Damit die Immobilie in Ihren Besitz übergeht, gibt es beim Mietkauf diese Möglichkeiten:
- vollständiges Abbezahlen der Immobilie allein über die Miete
- zusätzlich Einmalzahlung zum Einzug
- zusätzlich Schlusszahlung zum Ende der Mietzeit
Wer aktuell über kein Eigenkapital verfügt, kann einen Mietkauf in Erwägung ziehen. Denn bei einem solchen ist es grundsätzlich denkbar, das Haus ausschließlich über die monatliche Miete abzuzahlen. Bedenken Sie dabei jedoch, dass die Miete in diesem Fall deutlich höher ausfallen würde. Beim Mietkauf üblich ist zudem eine einmalige Zahlung zu Beginn der Mietzeit oder an deren Ende.
Entscheiden Sie sich für einen „klassischen“ Mietkauf, unterzeichnen Sie schon zum Einzug ins Eigenheim den Miet- und Kaufvertrag. Letzterer verpflichtet dazu, die Immobilie zu einem festgelegten Zeitpunkt zu erwerben. Alternativ dazu bieten insbesondere Genossenschaften sowie Bauträger eine Miete mit Kaufoption an. Diese trägt das Notariat ebenfalls ins Grundbuch ein. Ob Sie die gemietete Immobilie später kaufen oder nicht, steht Ihnen dann frei. Eine Abnahmeverpflichtung besteht in diesem Fall nicht.