Zum Kauf oder Bau eines Eigenheims bieten Banken unterschiedliche Arten von Immobilienfinanzierungen an. Eine Variante davon ist das sogenannte Konstantdarlehen. Dieses besteht aus zwei Teilen: einer endfälligen Vorfinanzierung sowie einem Bausparvertrag. Damit Sie Ihr Haus oder Ihre Wohnung direkt erwerben können, stellt Ihnen der Kreditgeber – nach positiver Bonitätsprüfung – zunächst die gesamte Darlehenssumme zur Verfügung.
Für die gewährte Vorfinanzierung erhebt die Bank Hypothekenzinsen, die der Darlehensnehmer in Form monatlicher Raten bedient. Tilgungen leistet der Hauskäufer oder Häuslebauer vorerst nicht. Somit bleibt auch die Höhe der Kreditschuld unverändert.
Wer sich für ein Konstantdarlehen entscheidet, schließt zeitgleich mit der Vorfinanzierung einen Bausparvertrag ab. Dieser fungiert als Tilgungsersatz. Das Bausparen selbst unterteilt sich in 3 Abschnitte:
- Ansparphase
- Zuteilungsphase
- Darlehensphase
Zu Beginn zahlen Sie monatliche Raten in den Bausparvertrag ein. Erreicht der Hauskäufer nach einigen Jahren das Mindestsparguthaben und die Mindestsparzeit, so ist der Vertrag zuteilungsreif. Das heißt, das angesparte Guthaben darf abgerufen werden. Mit diesem Bausparguthaben tilgt der Häuslebauer nun einen Teil der Vorfinanzierung. Es bleibt somit eine Restschuld übrig.
Diese zahlt der Kreditnehmer anschließend über ein Bauspardarlehen an die Bank zurück. Ferner liegt beim Konstantdarlehen die Gesamtlaufzeit – vom Abschluss der Vorfinanzierung und des Bausparvertrags bis zur vollständigen Tilgung des Kredits – meist zwischen 15 und 30 Jahren.
Bevor der Bausparvertrag zuteilungsreif ist, hat der Hauskäufer zwei Raten zu tragen: die für die Kreditzinsen sowie die Bausparrate. Nach Zuteilung überweisen Sie nur noch eine Rate für das Bauspardarlehen. In dieser Kreditrate ist dann sowohl ein Zins- als auch ein Tilgungsanteil enthalten.
Die Besonderheit besteht nun darin, und daher hat das Konstantdarlehen seinen Namen, dass die finanzielle Gesamtbelastung für den Hauskäufer bis zur kompletten Tilgung gleich bleibt. Dabei hat auch eine Änderung des allgemeinen Zinsniveaus keinerlei Auswirkungen auf den Immobilienkredit.