Hamburg, den 25. Februar 2021 – Der Einzug ins eigene Haus oder in die eigene Wohnung – ein Wunschtraum für viele Familien. Allerdings machen kontinuierlich steigende Immobilienpreise es Vielen schwer, diesen Wunsch zu verwirklichen. Seit September 2018 unterstützt daher der Staat Familien und Alleinerziehende mit mindestens einem Kind unter 18 Jahren beim Bau eines Hauses oder dem Kauf einer Immobilie mit einem jährlichen finanziellen Zuschuss. Familien mit einem zu versteuernden Haushaltseinkommen von bis zu 90.000 Euro im Jahr erhalten seitdem unter bestimmten Voraussetzungen pro Kind zehn Jahre lang 1.200 Euro Unterstützung pro Jahr, insgesamt also 12.000 Euro. Mit jedem weiteren Kind erhöht sich die Einkommensgrenze um 15.000 Euro. Für eine Familie mit zwei Kindern liegt diese demzufolge bei 105.000 Euro im Jahr. Insgesamt rund zehn Milliarden Euro legte die Bundesregierung in den Fördertopf. Das Baukindergeld kann bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) beantragt werden und muss nicht zurückgezahlt werden.
Förderprogramm bis Ende März: Wichtige Deadlines
Förderprogramm bis Ende März: Wichtige DeadlinesDie Antragsfrist für das beliebte und lukrative Förderprogramm sollte ursprünglich bereits am 31. Dezember 2020 auslaufen. Doch wegen der Corona-Pandemie und den damit verbundenen Einschränkungen wurde es bis zum 31. März 2021 verlängert. Wer die Unterstützung jetzt noch in Anspruch nehmen möchte, sollte schnell sein und folgende Termine im Blick haben:
Auch wenn man noch nicht in den eigenen neuen vier Wänden wohnt, muss das späteste Datum des Bauantrags bzw. des Kaufvertrags der Immobilie der 31. März 2021 sein. Wer später ein- oder umzieht, kann seinen Antrag noch bis zum 31. Dezember 2023 bei der KfW nachträglich einreichen, Voraussetzung ist die Datierung von Kauf- oder Bauantrag auf den 31. März 2021 (oder früher). Ab Zeitpunkt des Einzugs hat man dabei sechs Monate Zeit, um den entsprechenden Antrag fürs Baukindergeld zu stellen. Die Förderung gilt allerdings nur, wenn es sich dabei um die erste eigene und einzige Immobilie handelt, außerdem muss diese selbst genutzt werden.
Stephan Scharfenorth, Vorstandsmitglied bei Baufi24, rät potentiellen Interessenten*innen sich vorab gut beraten zu lassen: „12.000 Euro pro Kind bei einem Kauf- oder Bauvorhaben sind eine große Unterstützung, grundsätzlich spricht also nichts dagegen, diese Summe auch mitzunehmen.“ Dennoch sollten zukünftige Immobilienbesitzer *innen den Zuschuss überlegt einsetzen. „Wer sich einen Hauskauf erst mithilfe von 1.200 Euro zusätzlich im Jahr leisten kann, sollte genau abwägen, ob er die finanzielle Belastung eingehen möchte“, so Scharfenorth. „Wer nicht zwingend auf die Bezuschussung angewiesen ist, sollte das Baukindergeld auf jeden Fall nicht zur monatlichen Tilgung einkalkulieren und es besser als Sicherheitsrücklage für weitere Ausgaben nutzen – denn die kommen garantiert.“ Ebenfalls sinnvoll kann es sein, das Baukindergeld für Sondertilgungen einzusetzen. Scharfenorth empfiehlt deshalb: „Die Beträge über fünf Jahre zunächst als Puffer anzusparen und anschließend für eine Sondertilgung des Darlehens zu nutzen.“ Wer sich für diese Variante entscheidet, sollte auf die genauen Darlehenskonditionen achten. Einige Banken erheben höhere Zinsen bei Sondertilgungen, daher ist darauf zu achten, dass ein Vertrag Sonderzahlungen ohne Zusatzkosten zulässt.
Weitere Informationen unter https://www.baufi24.de/ratgeber/kfw-baufinanzierung-foerdermittel/baukindergeld/