Jahresendspurt: Was ändert sich 2021 für potentielle ImmobilienkäuferInnen?

Der Jahreswechsel steht kurz bevor. Für potentielle Haus- und ImmobilienkäuferInnen treten in 2021 einige Neuerungen und Gesetze in Kraft, die es im Auge zu behalten gilt.

Maklerkosten werden künftig geteilt

Die Verteilung der Maklerprovision beim Kauf von Wohnimmobilien wird neu geregelt: Schon ab dem 23. Dezember 2020 teilen sich künftig bundesweit KäuferInnen und VerkäuferInnen die Maklergebühren – eine Änderung, durch die potentielle ImmobilienkäuferInnen bares Geld sparen werden können. Bislang gab es je nach Bundesland sehr unterschiedliche Vorgaben dazu, wer bei einem Immobilienkauf die Maklerprovision bezahlt, nun ist die neue gesetzliche Regelung bundeweit bindend. Maximal 50 Prozent der Maklerprovision dürfen auf den Käufer entfallen. Zudem muss ein Maklervertrag künftig schriftlich festgehalten werden. Das so genannte „Bestellerprinzip“, welches besagt, dass derjenige, der den Makler beauftragt, ihn auch vollständig zahlt, gilt nur noch für Mietwohnungen und -häuser. „Eine gute neue Regelung, die in den meisten Fällen positiv für unsere Kunden sein wird“, findet Tomas Peeters, CEO der Baufi24 Baufinanzierung AG. „Allerdings wird man beobachten müssen, dass der Kostenanteil für den Verkäufer nicht vorab einfach auf den Kaufpreis aufgeschlagen wird – was am Ende eine Milchmädchenrechnung aus der Idee und dem Ziel gemacht hätte, die Bildung von Wohneigentum zu fördern. Trotzdem wäre auch dies immer noch besser, da man den ‚erhöhten‘ Kaufpreis finanzieren kann – und die Nebenkosten generell aus dem Ersparten zahlen muss.“

Erhöhung von Einkommensgrenze und Wohnungsbauprämie

Bereits Ende 2019 hatte die Bundesregierung die Erhöhung der Wohnungsbauprämie für Bausparverträge beschlossen. Mit Beginn des neuen Jahres tritt diese nun in Kraft. Die Wohnungsbauprämie steigt von 8,8 auf 10 Prozent. Die Höhe der zu bezuschussenden Einzahlungen in den Bausparvertrag steigt von 512 oder 1.024 Euro auf 700 beziehungsweise 1.400 Euro für Paare. Die Einkommensgrenze wird von 25.600 oder 51.200 Euro auf 35.000 und 70.000 Euro bei Paaren erhöht. Das zu versteuernde Einkommen setzt sich aus dem Bruttoeinkommen abzüglich Kinderfreibeträge, Werbungskosten, Sonderausgaben und Vorsorgeaufwendungen zusammen. Bedeutet konkret: Ab 2021 können mehr Menschen die Wohnungsbauprämie beantragen und nutzen und .mehr BürgerInnen profitieren von der staatlichen Hilfe.

Verlängerung des Baukindergeldes

Die Antragsfrist für das beliebte und lukrative Baukindergeld sollte ursprünglich am 31. Dezember 2020 auslaufen. Das zuständige Bundesinnenministerium hatte die Frist Ende September verlängert: Stichtag ist nun der 31. März 2021. Kunden, die auf ihre Baugenehmigung oder den Kaufvertrag warten, haben also drei Monate mehr Zeit, um sich den Zuschuss zu sichern. Der letztmögliche Stichtag für die Antragstellung ist dabei allerdings nach wie vor der 31. Dezember 2023. Es lohnt sich definitiv, den geplanten Bau oder Kauf fristgerecht unter Dach und Fach zu bringen, denn der Staat zahlt unter bestimmten Bedingungen und Voraussetzungen pro Kind zehn Jahre lang 1.200 € – insgesamt also 12.000 €, die nicht zurückgezahlt werden müssen.

„Unsere erfahrenen BeraterInnen begleiten und beraten alle interessierten ImmobilienkäuferInnen auf ihrem Weg ins Wunscheigenheim und garantieren die optimale individuelle Finanzierung zu den besten Konditionen, was die Beachtung und Umsetzung aller neuen Regelungen für 2021 inkludiert“, sagt Michael Lorenz, Vorstandmitglied bei Baufi24 und verantwortlich für den Vertrieb. Dies umfasst auch die zertifizierte Finanzierungs-Garantie innerhalb von 24 Stunden sowie kostenlose Immobilien-Bewertungen.

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