Privatpersonen erhalten bei der KfW eine Reihe günstiger Förderungen und Zuschüsse – und zwar sowohl für einen Neubau als auch für eine Bestandsimmobilie. Im Folgenden geben wir einen kurzen Überblick über aktuelle Förderprogramme der Kreditanstalt für Wiederaufbau.
KfW 124 Wohneigentumsprogramm
Das Förderprogramm KfW 124 kommt ohne spezielle Anforderungen an die Energieeffizienz aus und fördert den Kauf von Wohneigentum durch Privatpersonen zur Selbstnutzung. Hausbau, Hauskauf oder Wohnungskauf: Das KfW Wohneigentumsprogramm lässt sich gut mit anderen KfW-Förderungen kombinieren.
KfW 134 Förderung genossenschaftlichen Wohnens
Das Programm KfW 134 fördert den Kauf von Genossenschaftsanteilen mit staatlich geförderten zinsgünstigen Krediten. Voraussetzung: Selbstnutzung der Genossenschaftswohnung. Die KfW-Förderung genossenschaftlichen Wohnens für Privatpersonen beinhaltet einen Tilgungszuschuss: So profitierst du nicht nur von günstigen Zinsen, sondern musst auch weniger zurückzahlen, da der KfW-Zuschuss deine Finanzierung reduziert und in der Folge auch die Kreditlaufzeit verkürzt.
KfW 159 Altersgerecht Umbauen
Mit dem Förderprogramm KfW 159 unterstützt die KfW zwei verschiedene Arten von Modernisierungsmaßnahmen:
- die Erhöhung von Einbruchschutz
- die Reduzierung von Barrieren
Unterteilt in viele verschiedene Förderbereiche beziehen sich diese Vorhaben u. a. auf:
- die barrierearme Gestaltung von Wohnbereichen und Außenbereichen
- den Umbau zum Standard Altersgerechtes Haus
- den Kauf einer neu umgebauten barrierearmen Immobilie
- Vorhaben zum Schutz vor Einbruch wie bspw. einbruchhemmende Türen oder Nachrüstsysteme für Türen und Fenster.
KfW 261 Wohngebäude BEG
Planst du, dein Eigenheim, egal ob Haus oder Wohnung, energieeffizient zu sanieren oder bislang nicht als Wohnfläche genutzte Fläche zu Wohnfläche umzufunktionieren? Dann kann die KfW Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) für dich infrage kommen. Zudem unterstützt die Förderbank auch den Kauf einer zum Effizienzhaus sanierten Immobilie. Neben weiteren möglichen Förderungen wie bspw. für Baubegleitung kannst du im Rahmen dies Förderprogramms KfW 261 auch von einem Tilgungszuschuss profitieren, dessen Höhe von der Stufe des Effizienzhauses abhängig ist.
KfW 270 Erneuerbare Energien – Standard
Mit diesem Fördermittel finanzierst du neue Anlagen in deinem Eigenheim, die Strom und/oder Wärme produzieren. Der Kredit fördert Projekte u. a. in den Bereichen Photovoltaik, Biogas, Wind und Wasser. Speicher und Netze sind ebenfalls förderungsfähig. Die KfW-Förderung 270 kann nicht nur von Privatpersonen, sondern neben anderen auch von Unternehmen, gemeinnützigen Antragstellenden, Freiberuflern und Einrichtungen beantragt werden. Wichtig zu wissen: Die Zinsen des KfW-Förderprogramms 270 sind abhängig von verschiedenen Faktoren wie dem Standort und der finanziellen Situation.
KfW 296 Klimafreundlicher Neubau im Niedrigpreissegment
Der Förderkredit für Wohngebäude mit einer Laufzeit von bis zu 35 Jahren ist sowohl für den Neubau als auch für den Erstkauf von klimafreundlichen Häusern und Wohnungen geeignet. Welche Anforderungen neben der Stufe 55 für Effizienzhäuser erfüllt werden müssen sowie alle Konditionen und Details liest du im Ratgeberartikel zum Kredit 296 KNN.
KfW 297, 298 Klimafreundlicher Neubau – Wohngebäude
Mit dem KfW-Förderprogramm 297 bzw. 298 werden nicht nur Familien, sondern auch kinderlose Paare und Singles beim Kauf oder Neubau einer klimafreundlichen Immobilie unterstützt. Dazu hat die KfW zwei Finanzierungen aufgelegt:
- 297 für selbst genutzten Wohnraum
- 298 für vermieteten Wohnraum
Zinsen, Kreditsummen, Anforderungen an Effizienzhäuser und alle Details zur Förderung lest ihr im Ratgeberartikel zum Förderkredit KfW 297, 298.
KfW 300 Wohneigentum für Familien WEF
Der Förderkredit 300 unterstützt Familien mit Kindern beim Kauf oder Bau eines energieeffizienten, nachhaltigen Eigenheims. Das Programm ist der Nachfolger des Baukindergelds und kann als staatlicher Förderkredit von Familien mit mindestens einem Kind bzw. Alleinerziehenden mit niedrigem oder mittlerem Einkommen beantragt werden. Alle Konditionen und Anforderungen zur Bewilligung findest du im Artikel zum KfW 300 Wohneigentum für Familien.
KfW 308 "Jung kauft Alt"
Der zinsgünstige Förderkredit Wohneigentum für Familien – Bestandserwerb (308), auch bekannt als "Jung kauft Alt", fördert den Kauf und die energieeffiziente Sanierung von bestehenden Wohnimmobilien und steht Familien mit Kindern sowie Alleinerziehenden zur Verfügung. Die Höhe der Förderung hängt dabei vom Haushaltseinkommen ab und fördert den Kauf der Immobilie selbst inkl. der Kosten für das Grundstück. Eine der Voraussetzungen ist ein gültiger Energiebedarfsausweis oder Energieverbrauchsausweis der Klassen F, G oder H. Alle Konditionen und Details kannst du im Artikel zum KfW 308 nachlesen.
KfW 358, 359 Ergänzungskredit für Wohngebäude
Der Förderkredit 358, 359 ist ein ergänzender Kredit der KfW für bereits bezuschusste energieeffiziente Sanierungsmaßnahmen. Nach der Zusage zur Zuschussförderung vom BAFA oder der KfW Heizungsförderung kannst du den Ergänzungskredit beantragen und bspw. für die Zwischenfinanzierung für die Heizung nutzen. Er ist als Annuitätendarlehen und auch als endfälliges Darlehen erhältlich und wird über deine finanzierende Bank bei der KfW beantragt. Alle Informationen findest du im Ratgeber zum Ergänzungskredit KfW 358, 359.
KfW 455-B Barrierereduzierung
Das Förderprogramm KfW 455-B ist ein Investitionszuschuss, der für dich infrage kommt, wenn du in deiner Wohnung Barrieren verringern und zugleich den Wohnkomfort erhöhen willst. Der Zuschuss ist altersunabhängig und nicht nur für die Barrierereduzierung, sondern auch für den Kauf von umgebautem Wohnraum vorgesehen. Beantragt werden kann dieser Zuschuss nicht nur von Privatpersonen, die eine Immobilie besitzen, sondern auch von Mietern und Mieterinnen.
KfW 458 Heizungsförderung
Das Programm der KfW für die Förderung von Heizungen ist ein Zuschuss für Privatpersonen für den Kauf und den Einbau von klimafreundlichen Heizungen. Der KfW-Zuschuss 458 wird direkt über das Kundenportal der KfW beantragt und ist Teil des Gebäudeenergiegesetzes. Gefördert werden neben anderen Systemen u.a. elektrisch betriebene Wärmepumpen, Anlagen, die auf Solarthermie basieren und Biomasseheizungen.