Wer ein Haus oder eine Wohnung finanziert, trifft eine weitreichende Entscheidung. Im Gegensatz zu einem Ratenkredit für den Urlaub oder ein Auto hat der Immobilienkredit meist eine Laufzeit von einem oder mehreren Jahrzehnten. So weit in die Zukunft zu blicken, fällt den meisten Menschen schwer. Kein Wunder, schließlich lässt sich nicht alles im Leben exakt planen. Aus einem Wunschkind werden auf einmal Zwillinge oder der Arbeitgeber verlegt seinen Sitz ins Ausland. Als positiver Effekt kann ein Lottogewinn oder eine üppige Erbschaft über Nacht die persönliche finanzielle Situation erheblich verbessern.
Um eine veränderte Situation im Einkommen oder bei den Ausgaben zu berücksichtigen, erlauben die Anbieter von Immobilienkrediten üblicherweise Sondertilgungen: Kreditnehmer/-innen mit vertraglich vereinbarter Sondertilgungsoption können jährlich einen zusätzlichen Betrag tilgen, müssen es aber nicht. Somit kann bspw. die Sonderzahlung des Arbeitgebers genutzt werden, um außer der Reihe eine größere Summe zu tilgen und die Restschuld zu verringern.
Doch wie sieht es aus, wenn ein/-e Immobilienbesitzer/-in eine Baufinanzierung ganz oder in Teilen kündigen möchte? Darf er bzw. sie das, um von einer günstigeren Anschlussfinanzierung zu profitieren? Sieht die Gesetzgebung ein Sonderkündigungsrecht für Kredite vor – und wenn ja, was gibt es dabei zu beachten?