Die Bezeichnungen „1a“ und „1b“ beschreiben die Rangstelle im Grundbuch. Während der Kreditnehmer im Rahmen der 1a-Hypothek in der Regel nur 60 Prozent des Beleihungswertes finanziert, sichern die Banken mit dem 1b-Teil noch zusätzlichen Kreditbedarf bis zu etwa 80 Prozent des Beleihungswertes, in seltenen Fällen sogar bis zu 90 Prozent, erstrangig ab. Bei einer Vollfinanzierung steigt der Wert allerdings sogar auf 100 - ca. 105 Prozent.
Wenn ein Kreditnehmer 80 Prozent des Kaufpreises finanzieren muss, ist dies für die Bank unsicherer als die Vergabe eines Darlehens in Höhe von 60 Prozent. Daher liegt der Zinssatz für 1b-Hypotheken in der Regel zwischen 0,2 und 0,8 Prozentpunkte höher als für 1a-Hypotheken. Dieser Zinszuschlag steht also gleichbedeutend für einen Risikoaufschlag.