Vermögenswirksame Leistungen

VL-Sparen: Was ist damit gemeint, welche Einsatzmöglichkeiten gibt es und lohnt sich das?* Die Antworten findest du hier.

Das Wichtigste in Kürze

Über freiwillige Zuschüsse zum Gehalt, sogenannte vermögenswirksame Leistungen, unterstützen viele Arbeitgebende ihre Angestellten beim Aufbau einer Altersvorsorge.

Vermögenswirksame Leistungen lassen sich auf verschiedene Weise einsetzen: für einen Bausparvertrag, Fondssparplan, Banksparplan oder zum Tilgen einer laufenden Immobilienfinanzierung.

Legst du deine vermögenswirksamen Leistungen in einen Bausparvertrag an, kannst du unter bestimmten Bedingungen zusätzlich von der Arbeitnehmersparzulage und/oder der Wohnungsbauprämie profitieren.

Da vermögenswirksame Zulagen Geldgeschenke der Arbeitgebenden sind, ist es grundsätzlich immer sinnvoll, diese auch zu nutzen insbesondere für einen Bausparvertrag oder zur Tilgung eines bestehenden Immobilienkredits.

In diesem Ratgeber:
Author Ivan Volic
Experte Bausparen & Baufinanzierung
Aktualisiert am 02.01.2025

Was sind vermögenswirksame Leistungen?

Sie dienen als Baustein zum Vermögensaufbau für Angestellte: Vermögenswirksame Leistungen (kurz: VL oder VwL) sind von der Arbeitgeberin bzw. vom Arbeitgeber freiwillig geleistete Zahlungen, die zusätzlich zum Lohn bzw. Gehalt gewährt werden. Diese VwL müssen in ein entsprechend zertifiziertes Anlageprodukt fließen - bspw. in einen Bausparvertrag.

Pro Monat kannst du bis zu 40 Euro an VL erhalten, also maximal 480 Euro im Jahr. Die gesetzliche Grundlage für vermögenswirksame Leistungen bildet das „Fünfte Gesetz zur Förderung der Vermögensbildung der Arbeitnehmer“ (Fünftes Vermögensbildungsgesetz - 5. VermBG).

Baufi24 Tipp: Nach VL erkundigen

Ob und in welchem Umfang du vermögenswirksame Leistungen bekommst, teilt dir dein Betrieb bzw. Unternehmen mit. Wende dich dazu an deine Vorgesetzten oder Personalabteilung.

So gehst du vor:

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In diesem Ratgeber:

Welche Möglichkeiten gibt es beim VL-Sparen?

Der Aufbau einer ergänzenden Altersvorsorge lässt sich auf verschiedenen Wegen erreichen. Bietet dir deine Arbeitgeberin oder dein Arbeitgeber vermögenswirksame Leistungen an? Dann hast du 4 Optionen: 

  1. Tilgung einer laufenden Baufinanzierung: Arbeitnehmende, die bereits einen Immobilienkredit abgeschlossen haben, können die vermögenswirksamen Zuschüsse zur Tilgung verwenden. Dadurch lassen sich Zinskosten einsparen.
  2. Bausparvertrag: Arbeitgebende zahlen hier die Zulagen im Rahmen der Ansparphase über mindestens 7 Jahre in den Bausparvertrag ein. Zusammen mit eigenen Sparbeiträgen kannst du damit das vereinbarte Bausparguthaben schneller erreichen.
  3. VL-Banksparplan: Bei dieser besonders sicheren Anlagevariante sammelt ein Kreditinstitut die vermögenswirksamen Zuschüsse über 6 Jahre auf einem Sparkonto an und verzinst diese (Ansparphase). In der anschließenden Ruhephase bis zum Ende des Kalenderjahres fließen keine weiteren Einzahlungen in den Sparplan. Danach erfolgt die Auszahlung inklusive Zinsen und ggf. eines Bonusses (je nach Vertrag).
  4. VL-Fondssparplan: Die Chance auf eine höhere Rendite eröffnet dir ein VL-Fondssparplan. Bei diesem überweist deine Arbeitgeberin bzw. dein Arbeitgeber die vermögenswirksamen Leistungen über 6 Jahre in einen ausgewählten Investmentfonds. Dieser muss einen Aktienanteil von wenigstens 60 Prozent aufweisen. Sind die 6 Jahre verstrichen, folgt eine Ruhephase bis zum Ende des Kalenderjahres. Anschließend darfst du die Fondsanteile veräußern. Berücksichtige jedoch: Aufgrund des Aktienanteils unterliegen VL-Fondssparpläne größeren Wertschwankungen und bergen entsprechende Verlustrisiken.

Vermögenswirksame Leistungen für den Bausparvertrag nutzen

Möchtest du für einen späteren Bau oder Kauf eines Eigenheims Eigenkapital ansparen? Dafür eignet sich bspw. ein Bausparvertrag. In diesen können Arbeitgebende auch VwL einzahlen. Denn vermögenswirksame Leistungen sind grundsätzlich mit einem Bausparvertrag kombinierbar.

Das funktioniert so:

  • Während der Ansparphase von wenigstens 7 Jahren überweist in der Regel die Sparerin oder der Sparer eigene Beiträge.
  • Hinzu kommen die vermögenswirksamen Leistungen der Arbeitgeberin bzw. des Arbeitgebers.
  • Nach Ablauf der 7 Jahre erhältst du Zugriff auf das Bausparguthaben und kannst zugleich ein zinsgünstiges Bauspardarlehen abrufen. 
Mit diesem Geld lässt sich dann die gewünschte Immobilie finanzieren.

Vermögenswirksame Zulagen selbst aufstocken

Gewähren Arbeitgebende keine oder nur wenige vermögenswirksame Zuschüsse, haben Arbeitnehmende die Möglichkeit, mit eigenem Geld den Betrag auf maximal 40 Euro pro Monat aufzustocken. Das kann sinnvoll sein, wenn du von staatlichen Förderungen profitieren willst.

Vorteile des VL-Bausparens

Mit einem VwL-Bausparvertrag legst du den Grundstein für deine eigenen vier Wände. So kannst du hierüber mit Unterstützung deiner Arbeitgeberin oder deines Arbeitgebers Eigenkapital für eine spätere Baufinanzierung ansparen. Das VL-Bausparen hat folgende Vorteile: 

  • Deine Arbeitgeberin oder dein Arbeitgeber schenkt dir zusätzlich zum Gehalt bzw. Lohn Geld für deinen Vermögensaufbau.
  • Durch die Zulagen kannst du rascher das vereinbarte Sparziel erreichen.
  • Das Geld ist sicher bei einer Bausparkasse angelegt.
  • Das Bausparguthaben wird verzinst.
  • Nach 7 Jahren darfst du über das Sparguthaben frei verfügen.
  • Der Staat kann das VL-Sparen mit Zulagen honorieren.

Neben Arbeitgebenden fördert ebenso der Staat die Bildung von privaten Vermögen: Liegt dein zu versteuerndes Einkommen bei maximal 40.000 Euro (für Paare: 80.000 Euro) und fließen die VwL in einen Bausparvertrag, kannst du die Arbeitnehmersparzulage beantragen. Deren Konditionen auf einen Blick:

Arbeitnehmersparzulage

Single
Paar (beide Arbeitnehmende)
Maximale geförderte Sparleistung pro Jahr
470 €
940 €
Fördersatz
9 %
9 %
Maximale Sparzulage pro Jahr
43 €
86 €

Beabsichtigst du, deinen Bausparvertrag später für einen wohnwirtschaftlichen Zweck einzusetzen? In diesem Fall kannst du vom Staat eine Wohnungsbauprämie erhalten. Wichtige Voraussetzungen dafür: Die Sparerin bzw. der Sparer erbringt eine eigene jährliche Mindestsparleistung von 50 Euro und das zu versteuernde Einkommen beträgt höchstens 35.000 Euro (bei Paaren: 70.000 Euro). Die Konditionen der Wohnungsbauprämie:

Wohnungsbauprämie

Single
Paar
Maximale förderfähige Sparleistung im Jahr
700 €
1.400 €
Fördersatz
10 %
10 %
Maximale jährliche Prämie
70 €
140 €

Beispiel: VL-Bausparvertrag

Das Beispiel zeigt, wie sich vermögenswirksame Leistungen mit einem Bausparvertrag und staatlichen Förderungen kombinieren lassen:

Wofür wird der Bausparvertrag eingesetzt?
Kauf oder Bau einer Immobilie
Spardauer
7 Jahre
Monatliche Sparrate
143 €
Vermögenswirksame Leistungen pro Monat
40 €
Familienstand
ledig
Jährliches zu versteuerndes Einkommen
unter 35.000 €
Angespartes Bausparguthaben
11.679 €
Gewährtes Bauspardarlehen
18.321 €
Bausparsumme
30.000 €
Vermögenswirksame Leistungen über 7 Jahre
3.360 €
Arbeitnehmersparzulage (für VL) über 7 Jahre
301 €
Wohnungsbauprämie (für eigene Einzahlungen) über 7 Jahre
490 €

Vermögenswirksame Leistungen für laufende Baufinanzierung nutzen

Wer einen bestehenden Kredit tilgen möchte, kann ebenfalls auf vermögenswirksame Leistungen zurückgreifen. Für eine Baukredittilgung sind diese Optionen denkbar: 

  • Du deckst einen Teil der Kreditrate durch vermögenswirksame Leistungen ab, wobei die Rate unverändert bleibt. Dadurch lässt sich deine monatliche finanzielle Belastung reduzieren.
  • Du erhöhst deine Kredittilgungen um den Betrag der vermögenswirksamen Zulagen, wodurch die monatliche Rate steigt. Alternativ dazu kannst du Sondertilgungen, also zusätzliche außerplanmäßige Rückzahlungen, leisten. Auf diese Weise wird der Baukredit schneller zurückgeführt.

Berücksichtige jedoch: Ob Tilgungssatzwechsel oder Sondertilgungen zulässig sind, hängt von den jeweiligen Vertragsbedingungen ab. Setze dich deshalb frühzeitig mit deiner bzw. deinem Darlehensgebenden in Verbindung, wenn du zur Tilgung deines Immobilienkredits vermögenswirksame Leistungen einsetzen möchtest.

Vorteile der Tilgung mit VL

Kreditnehmende, die ihre vermögenswirksamen Leistungen nicht anlegen, sondern damit ein Baudarlehen tilgen, profitieren von diesen Vorteilen:

  • bei Verwendung für gleichbleibende Kreditrate: finanzielle Last durch Kreditrate sinkt
  • bei Verwendung für höhere/zusätzliche Tilgung: raschere Rückführung der Kreditschuld reduziert die Zinskosten

Darüber hinaus kannst du unter bestimmten Bedingungen in den Genuss der Arbeitnehmersparzulage kommen. Wie bei Bausparverträgen beträgt bei einer Baukredittilgung die Einkommensgrenze für Singles 40.000 Euro (Paare: 80.000 Euro). Weitere Voraussetzung: Du nutzt die Immobilie selbst. Für die Arbeitnehmersparzulage gelten folgende Konditionen:

Arbeitnehmersparzulage

Single
Paar (beide Arbeitnehmende)
Maximale geförderte Sparleistung pro Jahr
470 €
940 €
Fördersatz
9 %
9 %
Maximale Sparzulage pro Jahr
43 €
86 €

Lohnen sich vermögenswirksame Leistungen?

Hast du bereits einen förderfähigen Vertrag abgeschlossen und bietet dir deine Arbeitgeberin oder dein Arbeitgeber vermögenswirksame Zulagen an? Dann lohnen sie sich in jedem Fall für dich. Schließlich sind VwL ein finanzielles Geschenk für Arbeitnehmende.

  • Vermögenswirksame Zulagen zum Bausparen sinnvoll? Möchtest du für einen späteren Immobilienerwerb oder -bau Eigenkapital ansparen, kannst du dafür einen Bausparvertrag wählen. Dieser wirft zwar keine hohen Sparzinsen ab. Wenn du für das Bausparen vermögenswirksame Zulagen bekommst, kann sich eine solche Anlage aber trotzdem für dich rentieren. Das gilt vor allem dann, wenn Bausparende vermögenswirksame Leistungen mit der Arbeitnehmersparzulage und/oder der Wohnungsbauprämie kombinieren.
  • Baukredit tilgen mit vermögenswirksamen Zulagen? Hausbauende oder -kaufende, die einen Immobilienkredit bedienen müssen, sollten ebenfalls nicht auf vermögenswirksame Leistungen verzichten. Denn mit dem Geld lässt sich ein Teil der Kredittilgungen stemmen. Sprich darum zeitnah mit der darlehensgebenden Bank, auf welche Weise du vermögenswirksame Zulagen in deine Baufinanzierung einbinden kannst.

Träumst auch du von einem Eigenheim, dann lasse dich von unserem Baufi24 Team unverbindlich und kostenlos beraten. Unsere Expertinnen und Experten entwickeln für dich ein individuelles Finanzierungskonzept, das optimal zu deinen Bedürfnissen passt und sämtliche relevanten Fördermöglichkeiten einbezieht. Dabei prüfen wir unter anderem, welche KfW-Förderungen für dich infrage kommen. Nimm bei Interesse jetzt Kontakt zu uns auf: per Telefon, online oder einfach in einer unserer vielen Geschäftsstellen deutschlandweit.

Häufig gestellte Fragen: Vermögenswirksame Leistungen

* Stand 23.12.2024. Alle Informationen auf dieser Seite sind unter Vorbehalt. Konditionen, Fördersätze etc. können sich jederzeit ändern.

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