Der Immobilienkauf ist erfolgreich abgeschlossen, aber etwas stimmt nicht mit dem Objekt: Ein versteckter Mangel kann den Traum vom Eigenheim schnell zum Albtraum machen. Versteckte Mängel sind ein Risiko für Hauskaufende: Unter einem versteckten Mangel ist ein bereits vor dem Kauf existierender Mangel bzw. Schaden zu verstehen, der für den Kaufenden beim Vertragsabschluss bzw. bei der Objektübergabe nicht erkennbar war. Ein verdeckter Mangel kann den Wert eines Hauses erheblich mindern und stellt deshalb ein Risiko für die neue Eigentümerin/den neuen Eigentümer dar.
Das deutsche Recht kennt die Bezeichnung „versteckte Mängel beim Hauskauf“ nicht. Allerdings ist im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) ein Sachmangel definiert. Nach § 434 Absatz 2 BGB liegt ein solcher vor, wenn die Sache bzw. das Haus nicht die „vereinbarte Beschaffenheit" aufweist bzw. sich nicht für die vorausgesetzte Nutzung eignet.
3 Typen von Mängeln beim Hauskauf
Es lassen sich 3 Arten von Mängeln unterscheiden:
- Offener Mangel: Er ist vor dem Immobilienerwerb für Kaufende klar erkennbar und wird normalerweise ins Übergabeprotokoll fürs Haus aufgenommen.
- Versteckter Mangel: Dieser bleibt von der/dem Kaufenden zum Zeitpunkt der Hausübergabe unentdeckt und ist der/dem Verkaufenden (manchmal) selbst nicht bekannt.
- Arglistig verschwiegener Mangel: Von einem solchen verborgenen Mangel wissen Verkaufende, sie verschweigen ihn jedoch gegenüber der/dem Kaufenden.