Eigenkapital beim Hauskauf

Als Eigenkapital zählt das Geld einer Baufinanzierung, das aus dem eigenen Vermögen stammt und nicht von der Bank kommt. Was genau zählt zum Eigenkapital und warum ist es so wichtig?

Das Wichtigste in Kürze

Der Eigenkapitalanteil an der Baufinanzierung entscheidet wesentlich über deren Konditionen: je mehr Rücklagen, desto besser der Zinssatz.

Eigenkapital muss zum Kaufzeitpunkt liquide sein und wird als erstes bei einer Immobilienfinanzierung eingesetzt.

Neben Bank- und Bausparguthaben zählen eigenkapitalersetzende Mittel dazu, beispielsweise Darlehen von Nichtbanken, Eigenleistungen oder staatliche Förderkredite.

In diesem Ratgeber:
Author Alexander Hennecke
Experte Baufinanzierung
Aktualisiert am 09.04.2025

Deshalb ist Eigenkapital bei der Baufinanzierung so wichtig

Ersparnisse bedeuten nicht nur mehr finanzielle Freiheit, auch bei der Baufinanzierung sind sie sehr nützlich. Hauskäufer, die über Geldreserven verfügen, sind besser vor Unvorhersehbarem geschützt. Nicht zuletzt vergeben Banken für eine Immobilienfinanzierung mit mehr Eigenkapital günstigere Darlehenskonditionen.

Kreditnehmer/-innen, die sich über längere Zeit finanzielle Rücklagen geschaffen haben, gelten als solvent und haben i. d. R. bessere Werte bei der Bonitätsprüfung. Sie gehen weniger Risiken bei ihrer Baufinanzierung ein, haben die Chance auf bessere Konditionen und Sollzinsen und eine wahrscheinlichere Kreditzusage und können ihren Immobilienkredit schneller zurückzahlen.

Wie viel Eigenmittel sind sinnvoll?

Eine Baufinanzierung ohne Eigenkapital ist möglich, jedoch die Ausnahme. Kreditinstitute verlangen zumindest, dass Hauskäufer/-innen die Nebenkosten beim Hauskauf aus eigener Tasche bezahlen. Diese betragen im Durchschnitt 10 bis 15 Prozent des Kaufpreises der Immobilie. Außerdem sollten Kreditnehmer über 10 bis 20 Prozent Rücklagen verfügen, die sie zum Hauskauf einsetzen. Optimalerweise bringst du ca. 20 bis 30 Prozent Eigenkapital für dein Vorhaben auf.

Was ist dabei zu beachten?

Bevor ein Immobilienkredit ausgereicht wird, muss das Eigenkapital bereitstehen. Kreditnehmende sollten daher die Verwendung von Ersparnissen vorab genau planen. Festgelder, Sparguthaben und Kapitalversicherungen sind rechtzeitig zu kündigen, damit die Mittel fristgerecht zur Verfügung stehen. Ein Bausparvertrag muss zuteilungsreif sein, bevor das Geld benötigt wird. Falls die eigenen Rücklagen beim Erwerb des Hauses nicht verfügbar sind, ist ggf. eine teure Zwischenfinanzierung notwendig.

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In diesem Ratgeber:

Was zählt als Eigenkapital?

Eigenes Vermögen wird als Eigenkapital gewertet. Beispielsweise:

  • Bankguthaben wie Tages-, Termin-, Festgelder, Sparkonten oder Sparpläne
  • Bausparguthaben
  • Kapitallebens- oder Rentenversicherungen
  • Barmittel
  • Anteile an offenen Investmentfonds
  • festverzinsliche Wertpapiere
  • Aktien
  • sonstiges Vermögen wie Edelmetalle
Infografik Was zählt als Eigenkapital

Bausparvertrag als Eigenkapital

Der Bausparvertrag zählt nur als Eigenkapital, wenn er zum Zeitpunkt des Immobilienkaufs zugeteilt wird. Die Zuteilungsphase trennt Anspar- und Darlehensphase. Je nach Tarif muss innerhalb einer bestimmten Zeit ein Mindestguthaben von 40 bis 50 Prozent der Bausparsumme erreicht werden. Die restlichen 50 bis 60 Prozent der Bausparsumme werden danach auf Antrag von der Bausparkasse als Darlehen ausgezahlt. In der Regel beträgt die Ansparzeit sieben bis zehn Jahre, sie kann auch davon abweichen. Bausparer/-innen müssen eine Mindestlaufzeit von zwölf bis 18 Monaten einhalten.

Einen Rechtsanspruch auf den Zuteilungszeitpunkt verbrieft der Bausparvertrag jedoch nicht. Bausparverträge müssen, um in die Zuteilungsphase zu kommen, über eine ausreichend hohe Bewertungszahl verfügen. Die Bewertungszahl ergibt sich aus einem Vergleich innerhalb des Bausparkollektivs hinsichtlich Höhe und Dauer der Sparleistungen: Daraus resultiert die Auszahlungsreihenfolge der Bausparer. Die Bewertungszahl wird an Stichtagen ermittelt und muss für die Zuteilung eine Mindesthöhe aufweisen. Nach einer Bearbeitungszeit werden bei Zuteilungsreife Bausparguthaben und Bauspardarlehen ausgezahlt.

Was gilt als Eigenkapitalersatz?

Folgende Mittel gelten bei bei Banken als Ersatz für Eigenkapital:

Eine lastenfreie eigene oder fremde Immobilie erhöht die Chancen auf ein Baufinanzierungsdarlehen. Dann wird auf vorhandenen Grundbesitz eine Grundschuld eingetragen oder eine nicht gelöschte freie Grundschuld als Kreditsicherheit genutzt. Besitzen beispielsweise die Eltern der Kaufinteressenten ein bezahltes Grundstück, kann dieses als Sicherheit für den Hauskauf ihres Kindes dienen. Das verbessert die Bonität der Darlehensnehmenden und senkt ggf. auch deren Finanzierungszinsen.

In welcher Höhe werden Eigenleistungen als Eigenkapitalersatz anerkannt?

Verwandte, Freunde oder Nachbarn wollen unterstützen und helfen, das Haus selber zu bauen, um Bauaufwand einzusparen. Jedoch sollte darauf geachtet werden, dass die Fähigkeiten der Beteiligten nicht überschätzt werden. Nur, wenn Helfende oder Immobilienbesitzer/-in vom Fach und handwerklich versiert sind, zahlt sich der Einsatz von Eigenleistungen aus. In der Regel sind 10 bis 15 Prozent als Eigenleistung möglich, vor allem Mal- und Tapezierarbeiten, Laminat- oder Teppichverlegung und Gartengestaltungen. Kreditinstitute gehen meist davon aus, dass realistischerweise nicht mehr als 15.000 bis 20.000 Euro als eigene Leistungen anzurechnen sind. Banken erkennen lediglich ersparte Lohnkosten an und nicht die Ausgaben für verwendete Materialien.

KfW-Darlehen als Eigenkapital: Ist das möglich?

Über die KfW Förderungen wie bspw. das KfW-Wohneigentumsprogramm (124) können Hauskaufende zinsgünstige Förderdarlehen bekommen. Lässt sich dieses Geld als Eigenkapital in das Hauptdarlehen einbringen? Leider nein. Banken erkennen KfW-Darlehen nicht als Eigenkapital an.
Weiterhin haben Sie Ihren KfW-Kredit in vollem Umfang durch Eintragen einer Grundschuld abzusichern. Für die Hauptfinanzierung gilt dasselbe. Der Gläubiger des Hauptkredits kommt dabei an die erste Stelle ins Grundbuch. Erst dahinter steht die aufzunehmende Grundschuld für das Förderdarlehen. Für dieses ist jedoch nicht die KfW die Gläubigerin, sondern die vermittelnde Bank („durchleitende Bank“).
In Ausnahmefällen ist bei einem KfW-Kredit keine Grundbucheintragung nötig. Dann aber muss die Kreditsumme in der Regel unter 30.000 Euro liegen. Die Entscheidung über eine Grundschuldbestellung trifft normalerweise die durchleitende Bank. 

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