Folgende Mittel fungieren bei Kreditgebern als Ersatz für Eigenkapital:
Eine lastenfreie eigene oder fremde Immobilie erhöht die Chancen auf ein Baufinanzierungsdarlehen. Dann wird auf vorhandenen Grundbesitz eine Grundschuld eingetragen oder eine nicht gelöschte freie Grundschuld als Kreditsicherheit genutzt. Besitzen beispielsweise die Eltern des Kaufinteressenten ein bezahltes Grundstück, kann dieses als Sicherheit für den Hauskauf ihres Kindes dienen. Das verbessert die Bonität der Darlehensnehmer und senkt deren Finanzierungszinsen.
In welcher Höhe werden Eigenleistungen als Eigenkapitalersatz anerkannt?
Verwandte, Freunde oder Nachbarn wollen unterstützen und helfen, das Haus selber zu bauen, um Bauaufwand einzusparen. Jedoch sollte darauf geachtet werden, dass die Fähigkeiten der Beteiligten nicht überschätzt werden. Nur, wenn Helfer oder Bauherr vom Fach und handwerklich versiert sind, zahlt sich der Einsatz von Eigenleistungen aus. In der Regel sind 10 bis 15 Prozent als Eigenleistung möglich, vor allem Maler- und Tapezierarbeiten, Laminat- oder Teppichverlegung und Gartengestaltungen. Kreditinstitute gehen meist davon aus, dass realistischerweise nicht mehr als 15.000 bis 20.000 Euro als eigene Leistungen anzurechnen sind. Banken erkennen lediglich ersparte Lohnkosten an und nicht die Ausgaben für verwendete Materialien.
KfW-Darlehen als Eigenkapital: Ist das möglich?
Über die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) können Hauskaufende zinsgünstige Förderdarlehen bekommen. Das KfW-Wohneigentumsprogramm (124) etwa stellt Ihnen Kreditbeträge bis zu 100.000 Euro zum Bau oder Kauf eines Eigenheims zur Verfügung. Lässt sich dieses Geld als Eigenkapital in das Hauptdarlehen einbringen? Leider nein. Banken erkennen KfW-Darlehen nicht als Eigenkapital an.
Weiterhin haben Sie Ihren KfW-Kredit in vollem Umfang durch Eintragen einer Grundschuld abzusichern. Für die Hauptfinanzierung gilt dasselbe. Der Gläubiger des Hauptkredits kommt dabei an die erste Stelle ins Grundbuch. Erst dahinter steht die aufzunehmende Grundschuld für das Förderdarlehen. Für dieses ist jedoch nicht die KfW die Gläubigerin, sondern die vermittelnde Bank („durchleitende Bank“).
In Ausnahmefällen ist bei einem KfW-Kredit keine Grundbucheintragung nötig. Dann aber muss die Kreditsumme in der Regel unter 30.000 Euro liegen. Die Entscheidung über eine Grundschuldbestellung trifft normalerweise die durchleitende Bank. Bedenken Sie außerdem: Wird für Ihr KfW-Darlehen keine Grundschuld eingetragen, bedeutet das ein erhöhtes Kreditausfallrisiko für den Darlehensgebenden. Dafür verlangt er von Ihnen für gewöhnlich einen höheren Sollzins. Folglich steigen die Finanzierungskosten.
Neben Krediten vergibt die KfW unter gewissen Voraussetzungen ebenso Zuschüsse. Diese eignen sich ebenfalls nicht als Eigenkapital. Grund: Den Zuschuss erhalten Sie erst, nachdem Sie Ihr Vorhaben erfolgreich umgesetzt haben. Die anfangs benötigte Darlehenssumme lässt sich durch den in Aussicht gestellten Zuschuss also nicht reduzieren.
Sie sind auf der Suche nach einer günstigen Finanzierung für Ihre Traumimmobilie oder Kapitalanlage? Vereinbaren Sie jetzt einen kostenfreien und unverbindlichen Termin mit Ihrem Baufi24 Berater. Wir vergleichen die Angebote von über 500 Banken und finden schnell und einfach den passenden Immobilienkredit für Ihr Vorhaben.