Der Begriff Wohnbauförderung bezeichnet grundsätzlich die Unterstützung einer Immobilienfinanzierung oder eines Baukredits aus Mitteln, die Dritte zur Verfügung stellen. Zumeist handelt es sich um staatlich finanzierte Förderungen und Zuschüsse, die von Privatpersonen, Unternehmen aber auch Kommunen in Anspruch genommen werden können. Dieser Artikel beschränkt sich jedoch ausschließlich auf Wohnbauförderung für Privatpersonen.
Diese können Wohnungsbauförderungen als Baustein in ihre Immobilienfinanzierung einbauen oder bestimmte bauliche Maßnahmen darüber ganz oder teilweise refinanzieren. Gefördert wird insbesondere:
- der Neubau einer Immobilie
- der Erwerb einer Bestandsimmobilie
- Umbaumaßnahmen in Bezug zu Erneuerbaren Energien und Energieeffizienz
- Baumaßnahmen zur Steigerung des Wohnkomforts
In den meisten Fällen werden Wohnbauförderungen entweder als zinsgünstiges Darlehen oder aber auch als einmalige Zuschüsse vergeben. Darüber hinaus gehören aber auch Eigenkapitalhilfen, immobilienbezogene Altersvorsorgeprodukte, Wohngeldzuschüsse sowie Steuervorteile zu den möglichen Wohnbaufördermaßnahmen, auf die Privatpersonen unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch haben.
Neben bundesweit geltenden Fördertöpfen bieten die jeweiligen Bundesländer und Kommunen auch eigene Wohnungsbaufördermittel an.