Der Kauf und Finanzierung von Wohnung oder Haus ist eine große, oft einmalige Entscheidung im Leben eines Menschen, deshalb muss ich gut abwägt werden. Welcher Immobilientyp am besten passt, muss jeder für sich selbst entscheiden, da es sich um eine sehr individuelle Entscheidung handelt. Immobilieninteressierte können ihre Lebensumstände und ihre Bedürfnisse nach Hinweisen abklopfen, um herauszufinden, was besser passt: Eigentumswohnung oder Haus.
Die erste Frage, die sich Immobilieninteressierte stellen sollten, ist: Wieviel Platz benötige ich? Sind Sie mit dem Innenbereich einer eingeschossigen Eigentumswohnung zufrieden? Oder träumen Sie von einem großen Haus mit Obergeschoss und Keller. Ist einer kleiner Balkon als Außenbereich ausreichend oder soll es ein Garten mit großer Fläche sein? Beim Beantworten dieser Fragen sollten Sie stets auch in die Zukunft denken. Welche Familienplanung haben Sie? Was heute noch ausreichend ist, kann in einigen Jahren schon zu wenig sein.
Zumeist ist die Entscheidung zwischen Finanzierung von Eigentumswohnung oder Haus auch die Entscheidung zwischen urbaner Stadtlage und eher ländlichem Leben. Das liegt einfach daran, dass in größeren Städten Häuser eher Mangelware sind und neues Baugebiet nur selten zur Verfügung steht. Auch hier sollten Sie sich über Ihre Bedürfnisse klar werden. Sind Ihnen der Trubel der City, die Fülle an Ausgehmöglichkeiten und der Zugang zu kulturellem Angeboten wichtig? Dann ist der Wohnungskauf in Zentrumslage sicherlich die bessere Wahl. Genießen Sie hingegen die Ruhe, die Entspannung in der Natur und Übersichtlichkeit kleinerer Ortschaften, sollten Sie sich eher für ein Haus und gegen eine Eigentumswohnung entscheiden.
Laufende Wohnnebenkosten beachten
Ein anderer Aspekt, der bedacht werden sollte, ist der Aufwand der Pflege und der Instandhaltung. Während Sie sich bei einem Haus um den Innenbereich, den Außenbereich und auch den Garten kümmern müssen, ist der Aufwand bei einer Eigentumswohnung nicht so hoch. Jedoch müssen bei der Wohnung Abstriche in puncto Freiheit gemacht werden. Bei einem Haus dürfen alle Entscheidungen was beispielweise Umbauten angeht, völlig unabhängig getroffen werden. Als Besitzer einer Eigentumswohnung sind Sie Teil einer Wohneigentümergemeinschaft. Etwa einmal jährlich findet die Eigentümerversammlung, wo alle wichtigen Veränderungen und Investitionen in des gesamten Hauses besprochen und abgestimmt werden.
Für eine Eigentumswohnung zahlt der Käufer monatlich regelmäßige Kosten für die Nutzung des Gemeinschaftseigentums. Das sogenannte Hausgeld setzt sich zusammen aus:
- Heizkosten (nicht jedoch für die Eigentumswohnung)
- Kosten für Müllentsorgung, Wasser, Hausstrom, Wohngebäudeversicherung u.a.
- Ausgaben für Treppenhausreinigung, Gartenpflege, Hausmeister
- Entgelt für Verwalter, Kontogebühren usw.
- Instandhaltungskosten für das Gemeinschaftseigentum (nicht für Reparaturen in der Eigentumswohnung)
Enthalten ist im Hausgeld auch die Rücklage für Instandsetzungen. Muss beispielsweise das Treppenhaus renoviert oder das Dach gedeckt werden, können recht hohe Kosten entstehen. Damit die einzelnen Eigentümer diese Ausgaben nicht auf einen Schlag bewältigen müssen, bilden sie eine Instandhaltungsrücklage. Übersteigen die Reparaturkosten die Rücklage, muss jeder Eigentümer per Sonderumlage seinen Anteil zur Begleichung der Rechnungen leisten.
Auf die Höhe des Hausgeldes und der Instandhaltungsrücklage einigt sich die Hausgemeinschaft bei der Eigentümerversammlung. Im Wirtschaftsplan sind alle zu erwartenden Ausgaben und Einnahmen für das Gemeinschaftseigentum enthalten sowie die anfallenden Zahlungen für die Rücklage. Festgelegt sind darin auch die Beschlüsse der Versammlung über die anteilmäßige Aufteilung der Kosten auf die einzelnen Eigentümer.
Möchte der Kaufinteressent eine gebrauchte Eigentumswohnung erwerben, sollte er sich über die Höhe des Hausgeldes informieren und die Wirtschaftspläne der vergangenen Jahre zeigen lassen. Aus diesen gehen auch die vorgenommenen Instandsetzungen hervor. Über weitere geplante Reparaturarbeiten und die bisher gebildete Rücklage kann der Verwalter Auskunft geben. Die Rücklage sollte nach Möglichkeit so hoch sein, dass sie auch für größere Maßnahmen ausreicht.