Auf dem Weg in die eigenen vier Wände können sich Bausparer/-innen beim Aufbau von Eigenkapital finanziell unterstützen lassen: Die Wohnungsbauprämie 2024 ist eine staatliche Förderung zum Kauf, Bau oder zur Sanierung einer Immobilie.
Konkret beläuft sich die jährliche Bausparprämie auf 10 Prozent des prämienbegünstigten Sparbeitrags. Letzterer liegt für Singles bei 700 Euro, für Paare bei 1.400 Euro im Jahr. Daraus ergibt sich eine jährliche Wohnungsbauprämie von maximal:
- 70 € für Singles
- 140 € für Paare
Wie hängen Wohnungsbauprämie und Bausparvertrag zusammen?
Möchtest du einen Antrag für die Wohnungsbauprämie stellen, musst du dafür in der Regel einen Sparvertrag zur wohnungswirtschaftlichen Verwendung abschließen. Hierfür eignet sich zum Beispiel ein Bausparvertrag. Dieser ist also eine Bedingung, um die Wohnbauprämie zu bekommen. Außerdem: Förderberechtigt bist du normalerweise nur, wenn du die Auszahlung des Bausparvertrags auch tatsächlich wohnwirtschaftlich nutzt.
Wohnungsbauprämie und Arbeitnehmersparzulage
Bei der Arbeitnehmersparzulage handelt es sich um einen staatlichen Zuschuss für vermögenswirksame Leistungen. Die doppelte Förderung eines Sparbeitrags durch Wohnungsbauprämie und Arbeitnehmersparzulage ist generell leider nicht zulässig. Dennoch kannst du von beiden Zulagen profitieren, sofern neben den eigenen Sparbeiträgen ebenso vermögenswirksame Leistungen des Arbeitgebers in den Bausparvertrag fließen.
Du hast Fragen, wie du von der Wohnungsbauprämie profitieren kannst, möchtest dich allgemein zum Thema Fördermöglichkeiten beraten lassen oder interessierst dich für eine Baufinanzierung? Die Spezialisten und Spezialistinnen von Baufi24 beraten dich kostenlos und unverbindlich.