Wohnungsbauprämie

Was ist die Wohnungsbauprämie? Voraussetzungen, Einkommensgrenzen, Beantragung, Auszahlung und Verwendungszweck: Wir informieren dich.

Das Wichtigste in Kürze

Über die Wohnungsbauprämie fördert der Staat bestimmte Sparverträge, darunter Bausparverträge, zur späteren wohnwirtschaftlichen Nutzung.

Die Höhe der jährlich gewährten Wohnungsbauprämie beträgt für Singles maximal 70 Euro, für Paare 140 Euro.

Wesentliche Voraussetzungen für die Wohnungsbauprämie sind eine jährliche Mindestsparleistung von 50 Euro sowie ein zu versteuerndes Jahreseinkommen von höchstens 35.000 Euro für Singles bzw. 70.000 Euro für Paare.

Du beantragst die Wohnungsbauprämie einmal jährlich bei deiner Bausparkasse, bei der du den Sparvertrag eingerichtet hast.

In diesem Artikel:
Author Katharina
Expertin KfW-Förderung & Finanzierung
Aktualisiert am 29.10.2024

Was ist die Wohnungsbauprämie?

Auf dem Weg in die eigenen vier Wände können sich Bausparer/-innen beim Aufbau von Eigenkapital finanziell unterstützen lassen: Die Wohnungsbauprämie 2024 ist eine staatliche Förderung zum Kauf, Bau oder zur Sanierung einer Immobilie.

Konkret beläuft sich die jährliche Bausparprämie auf 10 Prozent des prämienbegünstigten Sparbeitrags. Letzterer liegt für Singles bei 700 Euro, für Paare bei 1.400 Euro im Jahr. Daraus ergibt sich eine jährliche Wohnungsbauprämie von maximal:

  • 70 € für Singles
  • 140 € für Paare

Wie hängen Wohnungsbauprämie und Bausparvertrag zusammen?

Möchtest du einen Antrag für die Wohnungsbauprämie stellen, musst du dafür in der Regel einen Sparvertrag zur wohnungswirtschaftlichen Verwendung abschließen. Hierfür eignet sich zum Beispiel ein Bausparvertrag. Dieser ist also eine Bedingung, um die Wohnbauprämie zu bekommen. Außerdem: Förderberechtigt bist du normalerweise nur, wenn du die Auszahlung des Bausparvertrags auch tatsächlich wohnwirtschaftlich nutzt.

Wohnungsbauprämie und Arbeitnehmersparzulage

Bei der Arbeitnehmersparzulage handelt es sich um einen staatlichen Zuschuss für vermögenswirksame Leistungen. Die doppelte Förderung eines Sparbeitrags durch Wohnungsbauprämie und Arbeitnehmersparzulage ist generell leider nicht zulässig. Dennoch kannst du von beiden Zulagen profitieren, sofern neben den eigenen Sparbeiträgen ebenso vermögenswirksame Leistungen des Arbeitgebers in den Bausparvertrag fließen.

Du hast Fragen, wie du von der Wohnungsbauprämie profitieren kannst, möchtest dich allgemein zum Thema Fördermöglichkeiten beraten lassen oder interessierst dich für eine Baufinanzierung? Die Spezialisten und Spezialistinnen von Baufi24 beraten dich kostenlos und unverbindlich.

In diesem Artikel:

Welche Voraussetzungen gibt es bei der Wohnungsbauprämie?

Um die Wohnungsbauprämie in Anspruch nehmen zu können, hast du verschiedene Bedingungen zu erfüllen. So sind etwa ausschließlich „prämienbegünstigte Aufwendungen“ förderberechtigt. Dazu zählen insbesondere von der Sparerin bzw. vom Sparer geleistete Einzahlungen in einen Bausparvertrag. Weitere Voraussetzungen für die Bauförderung 2024 sind:

  • mindestens 16 Jahre alt (dadurch auch für Jüngere interessant)
  • unbeschränkte Steuerpflicht in Deutschland
  • ständiger Wohnsitz in Deutschland
  • Einhalten der Einkommensgrenze zur Wohnungsbauprämie (siehe nächster Abschnitt)
  • Mindestsparleistung von 50 Euro im Jahr
  • wohnwirtschaftliche Verwendung des geförderten Bausparvertrags: zum Bau, Kauf oder zur Sanierung eines Eigenheims

Neben dem Besparen eines Bausparvertrags fördert der Staat auch diese Sparleistungen:

  • Einzahlungen in Sparverträge mit einer Laufzeit zwischen 3 und 6 Jahren, sofern das Guthaben wohnwirtschaftlich eingesetzt wird
  • Kosten für den Erstkauf von Wohnungs- und Baugenossenschaftsanteilen

Wie hoch sind die Einkommensgrenzen bei der Wohnungsbauprämie?

Für die Wohnungsbauprämie gelten bestimmte Einkommensgrenzen. Wenn dein zu versteuerndes Einkommen nicht darüber liegt, hast du grundsätzlich Anspruch auf diese Bausparförderung zur Immobilienfinanzierung.

  • Alleinstehende dürfen laut Wohnungsbau-Prämiengesetz ein zu versteuerndes Einkommen von höchstens 35.000 Euro beziehen.
  • Für zusammenveranlagte Paare ist die Einkommensgrenze doppelt so hoch, also 70.000 Euro.

Eine Übersicht zum zulässigen Einkommen und zur Höhe der Wohnungsbauprämie liefert dir folgende Tabelle:

Wohnungsbauprämie: Einkommensgrenzen und Prämienhöhe

Singles
Zusammenveranlagte Paare
Maximal zu versteuerndes Jahreseinkommen
35.000 €
70.000 €
Maximal förderfähiger Sparbeitrag pro Jahr
700 €
1.400 €
Prämie in Prozent vom Sparbeitrag
10 %
10 %
Maximal jährliche Prämie
70 €
140 €

Was ist das zu versteuernde Einkommen?

Verkürzt gesagt ergibt sich das zu versteuernde Einkommen aus dem Bruttoeinkommen abzüglich aller Freibeträge und sonstiger abziehbarer Beträge, darunter Sonderausgaben, Werbungskosten und Vorsorgeaufwendungen. Somit ist das zu versteuernde Einkommen niedriger als das Bruttoeinkommen.

Beispiel: Höhe der Wohnungsbauprämie

Wie viel Wohnungsbauprämie du zu deinem Bausparvertrag erhältst, richtet sich nach deiner Sparleistung. Das Minimum für die Wohnbauförderung liegt bei einem jährlichen Sparbeitrag von 50 Euro.

In der Tabelle findest du einige Beispielrechnungen zur staatlichen Prämie:

Beispiele zur Prämienhöhe

Szenario
Jährlicher Sparbeitrag Single/Paar
Prämie Single/Paar
Du zahlst weniger als die Mindestsparleistung
40 €/40 €
0 €/0 €
Du zahlst weniger als den Höchstbetrag
350 €/700 €
35 €/70 €
Du zahlst genau den Höchstbetrag
700 €/1.400 €
70 €/140 €
Du zahlst mehr als den Höchstbetrag
800 €/1.500 €
70 €/140 €

Wie kann ich die Wohnungsbauprämie beantragen?

Den Antrag für die Wohnungsbauprämie wickelst du über die Bausparkasse ab, bei der du den Bausparvertrag eingerichtet hast. Dazu schickt die Bausparkasse für gewöhnlich jedes Jahr ein entsprechendes Dokument zu. Möchtest du dir die Auszahlung der Wohnungsbauprämie sichern, gehst du in 4 Schritten vor:

  1. Formular ausfüllen: Das erforderliche Dokument zur Wohnungsbauprämie 2024 stellt dir deine Bausparkasse normalerweise mit deinem jährlichen Kontoauszug zur Verfügung. Als Nächstes musst du den Antrag zur Wohnungsbauprämie ausfüllen.
  1. Dokument an Bausparkasse senden: Dem fertigen Antrag fügst du die notwendigen Nachweise an und übermittelst alle Unterlagen an deine Bausparkasse. Diese setzt sich dann mit dem zuständigen Finanzamt in Verbindung, das die Bausparprämie an die Bausparkasse überweist. Anschließend erhält die Bausparerin bzw. der Bausparer eine entsprechende Gutschrift aufs Bausparkonto.
  2. Vorgehen einmal pro Jahr wiederholen: Die Wohnungsbauprämie hast du für jedes Jahr erneut zu beantragen. Am besten kümmerst du dich darum, sobald dir der jährliche Kontoauszug der Bausparkasse vorliegt.
  3. Guthaben auszahlen lassen: Ist der Bausparvertrag zuteilungsreif, kann die Bausparerin bzw. der Bausparer auf das Guthaben zugreifen. Zugleich wird die angesparte Prämie in einer Summe auf das Bausparkonto überwiesen. Voraussetzung dafür: Du setzt die Wohnungsbauprämie für einen wohnwirtschaftlichen Zweck ein.

Wohnungsbauprämie 2024: Welche Unterlagen werden zur Beantragung benötigt?

Dem vollständig ausgefüllten und unterschriebenen Antrag zur Wohnungsbauprämie legst du diese Dokumente bei:

  • Steueridentifikationsnummer
  • Steuerbescheid für das Jahr des Antrags
  • Daten aus dem Bausparvertrag: unter anderem die Bauspar- bzw. Vertragsnummer

Wohnungsbauprämie rückwirkend beantragen

Für die Wohnbauprämie darfst du bis zu 2 Jahre rückwirkend einen Antrag stellen. Bausparerinnen und Bausparer können sich die Prämie für 2022 also noch bis zum 31.12.2024 sichern.

Wann erfolgt die Auszahlung der Wohnungsbauprämie?

Die Bausparkasse überweist dir die Wohnungsbauprämie nicht jedes Jahr. Stattdessen wird sie für dich vorgemerkt. Die vollständige Auszahlung aller Wohnungsbauprämien durch die Bausparkasse erfolgt erst mit der Auszahlung des Bausparvertrags bzw. der Bereitstellung des Baudarlehens. Der exakte Zeitpunkt hängt dabei vom Datum des Vertragsabschlusses ab:

  • Hast du den Bausparvertrag bis zum 31.12.2008 abgeschlossen, muss bis zu diesem Datum wenigstens eine Regelsparrate in den Vertrag geflossen sein.
  • Hast du den Bausparvertrag ab dem 01.01.2009 abgeschlossen, ist die Auszahlung der Wohnungsbauprämie zusätzlich an die Bedingung geknüpft, dass du das Kapital wohnwirtschaftlich verwendest. Zulässig ist hier der Erwerb, Bau oder die Renovierung einer Wohnimmobilie.
  • Wer den Bausparvertrag bereits vor Vollendung seines 25. Lebensjahres aufgenommen hat, erhält nach der Zuteilungsreife bzw. nach einer Laufzeit von 7 Jahren Zugriff auf die Wohnungsbauprämien sowie das selbst angesparte Guthaben. Eine wohnwirtschaftliche Nutzung ist hier nicht vorgeschrieben. Das gilt für nach dem 31.12.2008 abgeschlossene Bausparverträge.

Darüber hinaus ist eine Auszahlung nur dann zulässig, wenn die Ansprüche aus dem Vertrag nicht bereits an Dritte abgetreten wurden.

Was kann ich mit der Bausparprämie finanzieren?

Die Wohnungsbauprämie dient dazu, Geld für eine spätere Baufinanzierung anzusparen. Für die Förderung sind alle Bausparverträge, die ab 2009 abgeschlossen wurden, für wohnwirtschaftliche Zwecke einzusetzen. Damit ist unter anderem gemeint:

  • Kauf oder Bau eines Eigenheims
  • Erwerb eines Baugrundstücks
  • energetische Sanierung oder Modernisierung der eigenen vier Wände
  • Verbesserung der Energieeffizienz oder Barrierefreiheit der Immobilie
  • Erwerb von Wohnrechten, etwa bei Genossenschaften

Verwendest du deinen Bausparvertrag nicht für einen wohnwirtschaftlichen Zweck, besteht kein Anspruch auf die Bausparprämie. Ausnahme: Für Personen, die vor ihrem 25. Lebensjahr einen Bausparvertrag abgeschlossen haben, gilt die Bedingung der wohnwirtschaftlichen Nutzung nicht. Ebenso wenig für Verträge, die vor 2009 zustande gekommen sind.

Wann lohnt sich ein Bausparvertrag inklusive Wohnungsbauprämie?

Ein Bausparvertrag kann insbesondere dann für dich sinnvoll sein, wenn du das angesparte Kapital wohnwirtschaftlich einsetzt. In diesem Fall haben Bausparer/-innen einen grundsätzlichen Anspruch auf die Wohnungsbauprämie 2024. Diese erhöht zum einen die Rentabilität deines Bausparvertrags. Zum anderen lassen sich mit der Prämie die für den Vertrag anfallenden Abschlussgebühren (rund 1 bis 1,6 Prozent der Bausparsumme) finanzieren. Weiterhin bringt ein Bausparvertrag diese Vorteile:

  • Meist sind die aktuellen Bauzinsen bei Bausparverträgen geringer als bei klassischen Immobiliendarlehen. Dadurch kannst du Zinsaufwendungen sparen.
  • Wer für seinen Immobilienkauf oder -bau auf einen Bausparvertrag zurückgreift, benötigt weniger zusätzliches Kapital von der Bank. Ein geringerer Darlehensbetrag steigert wiederum die Chancen auf bessere Zinskonditionen.

Interessierst du dich für das Thema bzw. für weitere Vor- und Nachteile eines Bausparvertrags, dann wende dich gerne an unser Team. Darüber hinaus berücksichtigen sie sämtliche Fördermöglichkeiten, darunter KfW-Förderungen und Wohn-Riester.

Professionell, unabhängig, schnell: Bei uns profitierst du von einer umfassenden Beratung in Sachen Immobilienfinanzierung. Für günstige Zinsen vergleichen unsere Expertinnen und Experten die Angebote von mehr als 500 Banken. Auf Wunsch erhältst du ein maßgeschneidertes Finanzierungsangebot: kostenlos und unverbindlich.

Häufig gestellte Fragen: Wohnungsbauprämie

* Stand 27.10.2024. Alle Informationen auf dieser Seite sind unter Vorbehalt. Konditionen sowie Inhalte und der Förderprogramme können sich jederzeit ändern.

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