Privat vergebene Kredite ohne Zinsen können eine gute Ergänzung oder Alternative zu einem Immobilienkredit sein. Erhältst du dein Darlehen von einem Familienmitglied, hast du nicht nur steuerliche Dinge zu berücksichtigen.
Privater Darlehensvertrag bei zinslosen Darlehen innerhalb der Familie
Willst du deinen Immobilienkauf oder -bau so günstig wie möglich finanzieren? Ein zinsloser Kredit kann die richtige Lösung für dich sein. Für diesen ist keine Bonitätsprüfung nötig. Deswegen können Familienangehörige zinslose Darlehen besonders schnell und unbürokratisch vergeben. Wer verhindern möchte, dass sein Schufa-Score sinkt, sollte ebenfalls auf ein Privatdarlehen setzen. Denn ein solches wirkt sich nicht auf die Bonitätseinstufung der Schufa aus. Um Unklarheiten vorzubeugen, ist ein zinsloses Darlehen von den Eltern, bspw. für einen Hauskauf, immer schriftlich festzuhalten. Handschriftliche Vereinbarungen sind dabei ebenfalls zulässig. Ein privater Darlehensvertrag beinhaltet für gewöhnlich mindestens diese Informationen:
- Namen, Anschriften und Kontoverbindungen der Vertragsparteien
- Darlehensbetrag und -zweck
- Auszahlungszeitpunkt
- Laufzeit
- Zinsen: 0 Prozent
- Tilgung: in Raten oder in einem Betrag
- Kreditsicherheiten
- Vereinbarungen bei Zahlungsproblemen
- salvatorische Klausel (Vertrag bleibt gültig, auch wenn einzelne Passagen unwirksam sind)
- Schlussbestimmungen
- Unterschrift der Kreditnehmenden und -gebenden
Steuern bei Darlehen ohne Zinsen beachten
Für ein Darlehen mit Nullverzinsung zwischen Privatpersonen kann manchmal Schenkungssteuer anfallen. Hintergrund: Bei einem Kredit dieser Art sparen sich Darlehensnehmende die Zinskosten, die für einen gewöhnlichen Bankkredit zu zahlen wären. Grundsätzlich ist die Schenkungssteuer (im Steuerwesen: Schenkungsteuer) definiert als eine Abgabe, die das Finanzamt für Zuwendungen ohne Gegenleistung (Schenkungen) zwischen Lebenden erhebt. Für die Versteuerung sind 2 Punkte relevant:
- Darlehenshöhe
- Verwandtschaftsgrad
Leihst du dir von einer Privatperson Geld, gilt je nach Verwandtschaftsgrad ein bestimmter steuerlicher Freibetrag. Solange du diesen mit deinem Darlehen nicht überschreitest, zahlst du keine Schenkungssteuer.