Bei einer Zwangsversteigerung handelt es sich um eine besondere Form des Vollstreckungsverfahrens. Durch die Versteigerung von Immobilien möchten Kreditgebende erreichen, dass ihre Forderungen aus dem Darlehen beglichen werden. Aus dem Grund kommt es bei Immobilien häufiger zur Zwangsversteigerung, wenn Kreditnehmende ihre Raten nicht mehr zahlen können. Zwangsversteigerungen basieren rechtlich betrachtet auf dem Zwangsversteigerungsgesetz.
Es gibt mehrere Gründe, aus denen die Versteigerung von Immobilien durchgeführt wird. Die Wichtigsten im Überblick sind:
- Zahlungsausfälle bei Krediten
- Steuerschulden
- Sonstige offene Forderungen
- Erbstreitigkeiten
- Scheidungen
- Zahlungsunfähigkeit von Unternehmen
Im privaten Bereich ist der häufigste Grund für eine Zwangsversteigerung von Immobilien, dass Kreditnehmende ihre monatlichen Raten nicht mehr zahlen können. In dem Fall lässt die Bank eine Zwangsversteigerung durchführen, damit ihre Forderungen aus dem Immobilienkredit durch den Versteigerungserlös beglichen werden.
Unterschied freiwillige und gerichtlich angeordnete Versteigerung
Wenn für ein Haus die Zwangsversteigerung erfolgt, kann es sich entweder um eine freiwillige oder gerichtlich angeordnete Versteigerung handeln. Zwischen diesen zwei Varianten der Immobilien-Zwangsversteigerung gibt es mehrere Unterschiede.
- Während bei einer gerichtlich angeordneten Zwangsversteigerung entweder die Gläubiger/-innen oder das Amtsgericht als Initiator/-innen auftreten, handelt es sich bei einer freiwilligen Versteigerung um den Eigentümer bzw. die Eigentümerin des Objektes.
- Bei einer gerichtlichen Zwangsversteigerung sind in aller Regel Zahlungsunfähigkeit oder Streitigkeiten der Grund, während es sich bei einer freiwilligen Versteigerung um eine freiwillige Verkaufsentscheidung der Eigentümer/-innen des Objektes handelt.
- Eine gerichtliche Zwangsversteigerung findet per gerichtlichem Verfahren statt, während die Versteigerung von Immobilien auf freiwilliger Basis in der Regel Auktionshäuser oder Online-Portale durchführen.
- Bei der gerichtlichen Zwangsversteigerung findet die Preisentwicklung durch die Bietenden statt. Bei der freiwilligen Versteigerung hingegen können Verkaufende ein Mindestgebot festlegen.